Zuständigkeit
Die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalten ist in der Vollstreckungsplanverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern geregelt.
Daraus ergeben sich für die JVA Stralsund folgende Zuständigkeiten:


Behördenschild am Besuchereingang
Foto: © JVA Stralsund
Behördenschild am Besuchereingang
Foto: © JVA Stralsund
- In der JVA Stralsund sind männliche Erwachsene ab 21 Jahre inhaftiert.
- Untersuchungshaft aus dem Einzugsbereich des Landgerichtsbezirkes Stralsund
- Freiheitsstrafe im geschlossenen Vollzug mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren aus dem Einzugsbereich des Landgerichtsbezirkes Stralsund sowie aus dem Amtsgerichtsbezirk Pasewalk
- Freiheitsstrafe im offenen Vollzug für die Landgerichtsbezirke Neubrandenburg und Stralsund
Ebenso ist die Anstalt für den Vollzug von Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft an männlichen Personen sowie den Vollzug von Strafarrest an Soldaten der Bundeswehr aus den genannten Gerichtsbezirken zuständig.