Zuständigkeit

Die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz mit Teilanstalt Jugendanstalt und mit Teilanstalt Jugendarrest ist zuständig für die Vollstreckung und Unterbringung von

- zu Freiheitsstrafe verurteilten Männern aus ganz MV, sofern sie in ihrer Haftzeit das 30. Lebensjahr nicht überschreiten und zu nicht mehr als 4 Jahren verurteilt sind,

- zu Jugendstrafe verurteilten jungen Frauen und Männern aus ganz MV,

- zu Untersuchungshaft eingewiesene Männer aus dem Landgerichtsbezirk Neubrandenburg und

- zu Jugendarrest verurteilte junge Frauen und Männer aus ganz MV.