Vollzugsplanung - Behandlungsangebote

Vollzugs- und Eingliederungsplan

Der Vollzugs- und Eingliederungsplan dient der Konkretisierung des Vollzugsziels und ist zentrales Element eines auf die Eingliederung in das Leben in Freiheit ausgerichteten Vollzuges. Die im Ergebnis des Diagnoseverfahrens zur Erreichung des Vollzugszieles erforderlich erachteten Behandlungs­maßnahmen werden individuell und abgestimmt auf die Haftdauer für den Gefangenen im Vollzugsplan festgelegt.

Die Vollzugsplanung wird mit dem Gefangenen persönlich erörtert und verdeutlicht, welche Mitwirkung des Gefangenen zur Erreichung des Vollzugszieles von ihm erwartet wird. Eine erfolgreiche Resozialisierung ist nur mit der Mitarbeit des Gefangenen zu erreichen. Nehmen Gefangene an den von der Anstalt für erforderlich gehaltenen Maßnahmen nicht teil, so kann sich dies beispielsweise bei der Entscheidung über die Gewährung von Lockerungen und insbesondere in der Stellungnahme der Anstalt zu einer vorzeitigen Entlassung negativ auswirken.

Der Vollzugs- und Eingliederungsplan sowie die darin vorgesehenen Maßnahmen werden regelmäßig alle sechs Monate überprüft und fortgeschrieben. Die Entwicklung des Gefangenen und die in der Zwischenzeit gewonnenen Erkenntnisse werden dabei berücksichtigt. Der Plan und seine Fort­schreibungen bilden sowohl für den Gefangenen als auch für die Bediensteten einen Orientierungs­rahmen im Sinne eines „Fahrplans für den Vollzugsverlauf“.

 

Behandlungsmaßnahmen im Vollzug

Der Behandlungsauftrag ist im Strafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (StVollzG M-V) formuliert. Er stellt deshalb nicht nur einen Orientierungsrahmen, sondern eine klare Verpflichtung für den Justizvollzug dar.

Maßnahmen zur Behandlung von Suchtmittelabhängigkeit und-missbrauch

Der überwiegende Teil der Gefangenen begeht seine Straftaten unter Einfluss von Alkohol oder Drogen. Die Suchtberatung ist ein Behandlungsangebot, dass zur Grundversorgung in den Justizvollzugsanstalten zählt. Sie bietet Hilfen für Drogen-, Alkohol- und Medikamentenabhängige sowie für glücksspielsüchtige Untersuchungs- und Strafgefangene in Einzelgesprächen und als Gruppenangebot an.

Die Beratung zielt in erster Linie auf das Erlernen neuer Verhaltensweisen und die Übernahme von Eigenverantwortlichkeit mit der Intervention, selbstverantwortliches Handeln um Umgang mit Suchtmitteln zu erreichen. Denn die Entscheidung, suchtmittelfrei leben zu wollen, muss der Abhängige / Gefährdete selbst treffen und kann nicht erzwungen werden. Das Behandlungsangebot gehört zur Grundversorgung der Justizvollzugsanstalt.

Die Behandlungsmaßnahme wird in Kooperation mit der Sucht- und Drogenberatungsstelle Stralsund der Evangelischen Suchtkrankenhilfe Mecklenburg-Vorpommern gGmbH und der Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Volkssolidarität Greifswald-Vorpommern e. V. angeboten.

Anti-Gewalt-Training (AGT)

Ein Program für Gewaltstraftäter

Jedes Anti-Gewalt-Training dient dem Zweck, aggressiven Verhaltensweisen vorzubeugen oder sie abzubauen, damit diese im Alltag seltener oder nicht mehr auftreten. Dazu werden kognitive und emotionale Komponenten beobachtet und analysiert. Zusätzlich werden die Teilnehmer mit aggressivem Verhalten konfrontiert, sowohl dem eigenen als auch dem der anderen. Sie sollen lernen, selbst auf die Anwendung von Gewalt zu verzichten, auch wenn sie die körperliche Stärke dazu haben, oder Gewalt aus dem Weg zu gehen, wenn sie ihnen begegnet. Durch das Eintrainieren von nicht-aggressiven alternativen Verhaltensweisen lernen die Teilnehmer, wie sie sich besser verhalten können.

Es geht prinzipiell auch darum, selbstständig denken zu lernen, die eigene Sichtweise zu reflektieren und Selbstsicherheit zu trainieren. Selbstwahrnehmung und Fremdwahrnehmung sollen geschult und Kommunikationsfähigkeit entwickelt, bzw. erhöht werden.

Die Behandlungsmaßnahme wird in Kooperation mit der Gemeinschaft für soziale Therapie und Pädagogik Luisenstraße e. V. Rostock angeboten.

Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der sozialen Kompetenz

Der Gefangene soll durch das soziale Training soziale Kompetenzen erwerben bzw. erweitern und die Fähigkeit erlernen, sein Verhaltensrepertoire flexibler zu gestalten. Somit soll er in die Lage versetzt werden, Probleme, die in seinem zukünftigen Leben auftreten könnten, sinnvoll anzugehen und eigene Lösungsansätze zu erarbeiten bzw. deren Verwirklichung aktiv anzugehen - alles in einem sozial akzeptablen Rahmen.

Ein weiteres -nicht unwesentliches- Ziel stellt die konkrete Wissensvermittlung dar. Diese wird vor allem Bereiche betreffen, die bzgl. der Haftentlassung und des Lebens nach der Haft Priorität besitzen. Demzufolge werden hier vorwiegend Themen, wie Arbeit, Geld und Schulden, Freizeit, Alkohol und Drogen, Soziale Beziehungen und Rechte und Pflichten bearbeitet werden.

Soziales Training und Soziales Kompetenztraining sind Gruppenangebote und gehören zur Grundversorgung der Justizvollzugsanstalt.

Arbeitstherapeutische Maßnahmen, Arbeitstraining

Arbeitstherapeutische Maßnahmen helfen Gefangenen, die aufgrund psychischer oder physischer Störungen nicht oder nur eingeschränkt arbeitsfähig sind. Sie erhalten so eine sinnvolle Beschäftigung unter fachkundiger Anleitung, um noch vorhandene Fähigkeiten so weit zu entwickeln, dass sie zur beruflichen Förderung oder zu einer wirtschaftlich ergiebigen Arbeit fähig werden.

Mit zahlreichen ergotherapeutischen Mitteln, Medien und Methoden wird so das Durchhaltevermögen trainiert. Die Gefangenen gewöhnen sich an geplante Tagesstrukturen/-abläufe. Durch angemessene Förderung und Anleitung erleben die Gefangenen Arbeitserfolge. Frustrationen und Konflikte können so vermieden werden. Das Selbstvertrauen in die eigenen Fähigkeiten wird gestärkt.

Arbeitstherapie hilft sinnvoll, angemessen und individuell, einem Inhaftierten berufliche Perspektiven aufzuzeigen. Gemeinsam mit anderen Maßnahmen des Justizvollzugs ist sie darum ein wichtiger Baustein zur Resozialisierung. Sie gehört zur Grundversorgung der Justizvollzugsanstalt.

Die Behandlungsmaßnahme wird in Kooperation mit dem BiLSE-Institut für Bildung und Forschung GmbH Güstrow angeboten.

Schuldnerberatung

Schulden und Inhaftierung

Nicht jeder Schuldner ist ein Straftäter, aber fast jeder Straftäter ist ein Schuldner. 70% der Inhaftierten geben an, dass sie z. B. Schulden beim Vermieter, bei der Arbeitsagentur, aus nicht erfüllten Verträgen, aus nicht gezahlten Gerichtskosten oder ihren Straftaten verursacht haben.

Warum soll ich mich um meine Schulden kümmern und meine Gläubiger über meine Inhaftierung informieren? Diese oder ähnliche Fragen begegnen uns immer wieder. Die Antworten liegen klar auf der Hand: um die Verschuldung nicht durch Zwangsmaßnahmen weiter zu erhöhen, weil es auch aus der Haft heraus möglich ist, Schulden zu tilgen. Und weil es ein Leben nach der Haft gibt. 

Schuldenregulierung ist ein wichtiger Baustein der Resozialisierung und zählt zu den Angeboten der Grundversorgung der Justizvollzugsanstalt.

Die Schuldnerberatung in der JVA Stralsund unterstützt die Gefangenen dabei, die Schulden zu tilgen oder zu reduzieren und die Existenz zu sichern. Darüber hinaus beraten sie, wie die sozialen und psychischen Folgen der finanziellen Krise bewältigt werden können.

Die Behandlungsmaßnahme wird in Kooperation mit Schuldnerberatungsstelle Stralsund des Arbeitslosenverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. angeboten.

Rückfallprophylaxe für Sexualstraftäter

Ein Programm für Sexualstraftäter

Die Behandlungsmaßnahme dient der Förderung der sozialen Kompetenzen insgesamt, der Verbesserung der Fähigkeit zur Opferempathie und insbesondere der selbstkritischen Auseinandersetzung mit den begangenen Straftaten. Durch den Gruppenprozess und Interventionen der Gruppenleiter sollen soziale Ängste, Misstrauen und Egozentrismus überwunden werden, da diese Eigenschaften Empathie maßgeblich behindern. Im Rahmen deliktspezifischer Gesprächseinheiten sollen die Teilnehmer befähigt werden, die begangenen Straftaten vor dem Hintergrund der eigenen Biografie verstehen und einordnen sowie kognitive Verzerrungen und Risikosituationen erkennen zu können. Letztendlich ist ein Rückfallpräventionsplan zu erarbeiten, der künftige Straftaten weniger wahrscheinlich machen soll.

Die Gruppengespräche richten sich an Gefangene des geschlossenen Vollzuges, die aktuell eine Strafe wegen eines Sexualdelikts verbüßen. In Betracht kommen Strafgefangene, bei denen die Indikation zur Behandlung in der Sozialtherapie nicht vorliegt, weil andere Behandlungsmaßnahmen ausreichen, die Legalprognose zu verbessern.

Straftatbearbeitung

Die Straftataufarbeitung beginnt bereits mit den Erhebungen zur Erstellung des Vollzugsplanes; die Erkenntnisse und Ergebnisse beeinflussen die weitere Planung in der Strafhaft.

Die Behandlungsmaßnahmen verfolgt das Ziel, dass sich der Gefangene seiner Delinquenz und den damit korrespondierender Einstellungen, Verhaltensweisen und sozialen Kontexten auseinandersetzt. In Einzel- und Gruppengesprächen stehen Themen wie kognitive Verzerrungen, psychotrope Substanzen, sowie deren kausaler Zusammenhang zu begangenen Straftaten im Allgemeinen und die Faktoren der Selbst- und Fremdwahrnehmung im Vordergrund.

Es geht darum, ein Verständnis dafür zu entwickeln, wie straftatbegünstigende Einstellungen, Überzeugungen und Erwartungen vor dem Hintergrund der individuellen Biografie entstanden sind. Es werden die Straftaten erläutert und dabei insbesondere der Fokus auf Denkprozesse und Gefühle gelenkt. Ziel ist die Erstellung einer individuellen Delinquenzhypothese, die im besten Fall eine Verbindung zwischen lebenszeitlich gemachten Erfahrungen und dem Straftatgeschehen bildet.

In einem behandlungsorientierten Strafvollzug ist eine Auseinandersetzung mit der Delinquenz unverzichtbar, um weiteren Straftaten entgegen zu wirken.

Psychologische Intervention

Psychologische Interventionen im Vollzug dienen in erster Linie der Behandlung von Störungen des Erlebens und Verhaltens, die in einem Zusammenhang mit der Straffälligkeit stehen. In der JVA Stralsund finden psychologische Einzelbehandlungsmaßnahmen von besonders rückfallgefährdeten Gewaltstraftätern und Gruppenbehandlungen von Sexualstraftätern statt.

Darüber hinaus werden Kriseninterventionen und Behandlungen von psychisch auffälligen Gefangenen durchgeführt. Weitere Schwerpunkte liegen auf der psychologischen Beratung, Mitwirkung an der Wiedereingliederung und der Reduktion der schädlichen Folgen einer Inhaftierung.

Übergangsmanagement

Die Zeit der Inhaftierung ist begrenzt. Für eine wirksame Resozialisierung bedarf es eines erfolgreichen Übergangsmanagements. Je besser der Übergang von der Haft in die Freiheit vorbereitet ist, um so besser gelingt die Wiedereingliederung der Gefangene. 

Aber: Übergangsmanagement ist mehr als Entlassungsvorbereitung.

Übergangsmanagement ist eine auf den Einzelfall bezogene Verknüpfung vollzugsinterner Behandlungsmaßnahmen mit vollzugsexternen Reintegrationshilfen für Gefangene, die in enger Kooperation zwischen Justizbehörden, Einrichtungen der Straffälligenhilfe und kompetenten Dritten zu organisieren ist.

Der zu fördernde bzw. unterstützend zu begleitende Integrationsprozess lässt sich im Hinblick auf die angestrebte Zielerreichung in die Bereiche der sozialen und beruflichen Integration beschreiben.
Bei dem Aspekt der beruflichen Integration geht es u. a., um die Klärung zum Ausbildungsstatus, berufliche Qualifizierung (Lehre, Weiterbildung), vorhandene berufliche Basiskompetenzen und Arbeitsmarktfähigkeit.

Das Übergangsmanagement wird in Kooperation mit der Arbeitsagentur und den Jobcentern der Region, dem BilSE-Institut, dem Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw), dem Ausbil­dungs­för­de­rungs­zentrum Friedland e.V. und dem Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit angeboten. Gemeinsam erreichen wir das Ziel der durchgehenden Betreuung und einen nahtlosen Übergang in die Freiheit.

Mit dem Angebot gezielter Behandlungsmaßnahmen soll der Gefangene befähigt werden, zukünftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Zur Erreichung dieses Vollzugszieles und zur Verringerung der Gefährlichkeit von Gefangenen ist es notwendig, ausreichend wirksame und effiziente Behandlungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.

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