Aufgaben

Ziele des Justizvollzuges

Grundlegendes Ziel des Justizvollzuges ist die Resozialisierung der Gefangenen.

Der Vollzug von Freiheitsstrafen ist für alle Justizvollzugsanstalten des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Strafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (StVollzG M-V) geregelt.

Aufgabe des Justizvollzuges ist es, Gefangene darauf vorzubereiten, künftig ein eigenverantwortliches Leben ohne Straftaten führen zu können. Ebenfalls hat der Justizvollzug die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen (§ 2 StVollzG M-V).

Die Arbeit der Vollzugsbeamten ist neben der sicheren Unterbringung der Gefangenen insbesondere auf die Eingliederung der Gefangenen in das Leben in Freiheit - und zwar schon von Beginn der Haftzeit an - ausgerichtet. 

Das Leben im Vollzug ist den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich anzugleichen. Der Bezug der Gefangenen zum gesellschaftlichen Leben ist zu wahren und zu fördern. Personen und Einrichtungen außerhalb des Vollzuges sollen in den Vollzugsalltag einbezogen werden. Den Gefangenen soll alsbald wie möglich die Teilnahme am Leben in der Freiheit gewährt werden. Den schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken (§ 3 StVollzG M-V).

Trotzdem bleibt die Auseinandersetzung des Gefangenen mit seinen Straftaten und deren Folgen nicht unbeachtet.

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat die Aufgabe, durch sichere Unterbringung der Untersuchungsgefangenen die Durchführung des Strafverfahrens zu gewährleisten und der Gefahr weiterer Straftaten zu begegnen.

Der Untersuchungshaftvollzug ist für alle Justizvollzugsanstalten des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Untersuchungshaftvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (UVollzG M-V) geregelt.

Mit der Anordnung der Untersuchungshaft soll einer möglichen negativen Beeinflussung des Verfahrens durch den Beschuldigten begegnet werden. Aus diesem Grund können vom Haftrichter verfahrenssichernde Maßnahmen, wie z. B. Überwachung des Schriftwechsels, der Telefonate und der Besuchskontakte angeordnet werden. Die Zeit der Untersuchungshaft wird in der Regel auf eine spätere Freiheitsstrafe angerechnet.

Meistgefragt

Buchstabe F A Q in einem Gitter stehend (Interner Link: Unsere Antworten im Überblick)

Was passiert hinter der Mauer?

Unsere Antworten im Überblick

Besuch, Post, Telefon & Geld

Symbolbild für Besucherinfo (Interner Link: Wir helfen Ihnen weiter) (Interner Link: Wir helfen Ihnen weiter)

Mein Partner ist in Haft... Was nun?

Wir helfen Ihnen weiter

Justizministerium M-V

Ansicht des Eingangsportals des Justizministeriums M-V (Externer Link: weiter zur Startseite)

Aktuelles aus dem Ministerium

weiter zur Startseite