Informationen für Angehörige

"Mein Partner ist in Haft... Wie gehe ich damit um?"


Die Inhaftierung eines Familienmitgliedes stellt einen starken Eingriff in bestehende Familienstrukturen dar. Viele offene Fragen, aber auch Ängste, Sorgen und Nöte bleiben dabei vor der Mauer, bei den Angehörigen zurück. Als einen wesentlichen Bestandteil der Eingliederung des Gefangenen sehen wir daher, die familiären Beziehung zu fördern und aufrechtzuerhalten und dem Inhaftierten zu ermöglichen, soziale Verantwortung auch aus der Haft zu übernehmen.

Jeder Gefangene hat daher das Recht, mit Personen außerhalb der Anstalt in Verbindung zu treten. Diese Kontakte können durch Besuche, Telefongespräche, Schriftwechsel sowie Empfang und Versendung von Paketen geknüpft und aufrechtgehalten werden. Pakete mit Nahrungs- und Genussmitteln sind nicht gestattet.

Wir möchten Ihnen hier erste wichtige Informationen geben, die Ihnen helfen können, mit dieser neuen Situation umzugehen.

Allgemeine Regelungen

Alle Besuche werden optisch überwacht, soweit der Richter oder Staatsanwalt nichts anderes bestimmt.

Als Besucher*in benötigen Sie eine schriftliche Besuchserlaubnis der Justizvollzugsanstalt oder des zuständigen Haftrichters bzw. Staatsanwaltes (gilt ggf. Untersuchungsgefangene).

Die Besuche finden nur mit Zustimmung des Gefangenen und nach vorheriger Terminabsprache mit der Besuchsabteilung (Tel. 03831/665-351) statt.

 

Gesetzliche Regelungen

Für alle Gefangenen (unabhängig, ob Straf- oder Untersuchungsgefangene) beträgt die Gesamtdauer mindestens 2 Stunden im Monat. Für Kinder unter 14 Jahren besteht ein weitergehendes Besuchsrecht von bis zu zwei Stunden monatlich. Im Rahmen der durch die Anstalt geregelten Besuchszeiten kann ein einzelner Besuch bis zur Dauer von vier Stunden gewährt werden.

Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit des Familienbesuches an. Mit dieser Form des Besuches wollen wir die partnerschaftlichen, familiären oder familienähnlichen sozialen Bindungen über die reguläre Besuchszeit hinaus fördern. Der Familienbesuch ist Teil unseres Behandlungskonzeptes und dient der sozialen Integration des Gefangenen. Zugelassen für den Familienbesuch sind Gefangene, die über eine nachgewiesene, tragfähige Beziehung verfügen, aktuell keine Lockerungseignung besitzen und die sich beanstandungsfrei und mitarbeitsbereit im Vollzug verhalten. Die Familienbesuche finden außerhalb der regelmäßigen Besuchszeit statt. Die Dauer beträgt bis zu 3 Stunden.

Ein Brief ist wie ein unangemeldeter Besuch...

Der Briefwechsel mit der Familie, den Freunden, Verwandten und Bekannten ist eine wertvolle Abwechslung im Haftalltag.

Strafgefangene und Untersuchungsgefangene haben das Recht, auf eigene Kosten Schreiben abzusenden und zu empfangen. Bei Untersuchungsgefangenen wird der Schriftwechsel ggf. durch die Justizvollzugsanstalt oder den zuständigen Haftrichter bzw. Staatsanwalt überwacht.

Die eingehende Post wird vor der Aushändigung auf verbotene Briefeinlagen untersucht. Es erfolgt eine Sicherheitskontrolle mittels einer Durchleuchtungseinheit. In Zweifelsfällen wird die Postsendung im Beisein des Gefangenen geöffnet und durchsucht.

Ihre Postsendungen adressieren Sie bitte wie folgt:

[Vorname] [Name]
JVA Stralsund
Franzenshöhe 12
18439 Stralsund

Der Empfang von Paketen mit Nahrungs- und Genussmitteln ist für beide Gruppen nicht gestattet.

Pakete mit anderem Inhalt bedürfen der Erlaubnis der Anstalt, welche Zeitpunkt und Höchstmenge für die Sendung und für einzelne Gegenstände festsetzen kann.

Für eine reibungslose Zustellung Ihres Paketes wenden Sie sich bitte im Vorfeld telefonisch an die Mitarbeiter der Habekammer (Tel. 03831/665-340). Diese geben Ihnen hierzu gern nähere Auskünfte.

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Gefangene haben die Möglichkeit (sofern die JVA und der Haftrichter dies gestatten) aus der Haft zu festgelegten Zeiten zu telefonieren.

Hierfür steht auf jedem Stationsflur ein Telefonsystem zur Verfügung. Das Telefonsystem wird von einem externen Dienstleister bereitgestellt. Dem Gefangenen wird auf Antrag ein Telefonkonto mit PIN inkl. 5 Freiminuten eingerichtet. Der Gefangene kann nun im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten das Guthaben über sein in der Anstalt geführtes Gefangenengeldkonto aufladen.

Als Angehörige können Sie das Guthaben mit einer direkten Überweisung auf das Telefonkonto beim Dienstleister aufladen. Das Telefonkonto kann jederzeit aufgelöst und nicht verbrauchtes Restguthaben entweder auf das in der JVA geführte Gefangenengeldkonto oder an einen externen Empfänger überwiesen werden.

Bitte beachten Sie: nur der Gefangene kann anrufen. Ein Anruf auf Station von außerhalb ist nicht möglich. Aus organisatorischen Gründen können Gefangenen auch keine Telefaxe bzw. E-Mail-Nachrichten erhalten.

Der Besitz und die Benutzung von Mobilfunkgeräten ist verboten.

Einzahlungen für Gefangene sollen vorrangig per Überweisung vorgenommen werden. Bitte nutzen Sie hierfür die Bankverbindung der JVA Stralsund:

Empfänger: Landeszentralkasse M-V (LZK)
IBAN: DE26 1300 0000 0014 00 1518
BIC: MARKDEF1130
Verwendungszweck: 363 196 0000 351 + Name + Geburtsdatum des  Empfängers

Achten Sie bei der Überweisung auf korrekte Angaben! Nur so ist eine eindeutige Zuordnung und zügige Bearbeitung sichergestellt.

In Ausnahmefällen können Bargeldeinzahlungen nur während der Geschäftszeit in der Zahlstelle vorgenommen werden.

WochentagGeschäftszeit von/bis
Montag 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Samstag ---
Sonntag ---

Außerhalb dieser Geschäftszeiten (am Wochenende oder an Feiertagen) sind keine Einzahlungen möglich. Ausgenommen hiervon sind Einzahlungen zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen. Diese sind jederzeit möglich.

Der Gefangene erhält über jede Einzahlung einen Buchungsbeleg.

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