Anstaltsbeirat

Ein Anstaltsbeirat ist ein Gremium, in dem Bürger/innen auf ehrenamtlicher Basis als institutionalisierte Öffentlichkeit die Aufgaben nach dem Gesetz wahrnehmen. Die gesetzliche Grundlage der Arbeit des Anstaltsbeirats ist im § 103 Strafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (StVollzG M-V) verankert.
Der Anstaltsbeirat ist ein Gremium mit beratender Funktion. Der Beirat hat keine Entscheidungsbefugnisse, sondern beschränkt sich auf die Beratungen und Empfehlungen.
Mit dem Status der Unabhängigkeit und umfassenden Befugnisse (u.a. uneingeschränkte Zutrittsrechte) ausgestattet, üben die Beiräte bei der Mitgestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen ihre Kontrollfunktion aus.
Sie sind neben der Anstaltsleitung, den Vertretern der Aufsichtsbehörde bei deren Besuchen, den Anstaltsseelsorgern und den Justizvollzugsbeauftragten parallel und eigenständig Ansprechpartner für die Gefangenen und Bediensteten. Der Beirat kann sich in seinen Sitzungen von der Anstaltsleitung und den Vollzugsbediensteten vortragen lassen. Er unterstützt die Gefangenen bis nach deren Entlassung. Aufgrund dieser Gegebenheiten sind die Mitglieder der Anstaltsbeiräte mitverantwortlich für die Verhältnisse in der Anstalt, bei der sie bestellt sind.
Der Beirat wird vom gewählten Vorsitz geleitet. In der Regel wird monatlich getagt, um Eingaben, Anregungen und Erkenntnisse zu behandeln. Die Eingaben der Gefangenen erreichen den Beirat auf dem JVA-internen Postweg oder durch ein eigenes Briefkastensystem. Über die Anwesenheit der Anstaltsleitung und anderer Bediensteten entscheidet der Beirat. Sitzungsprotokolle sind üblich.

Dem Anstaltsbeirat der JVA Bützow gehören ab Januar 2022 an:

1. Frau Czarschka (Vorsitzende)
2. Herr Christian Grüschow
3. Herr Stephan Meyer
4. Frau Ratziwolek
5. Herr Pastor Wolf