Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie eine Sammlung von Antworten auf häufig gestellte Fragen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Wenn Ihre spezielle Frage an dieser Stelle nicht beantwortet wurde, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Zentrale der JVA Bützow. Die Telefonnummer lautet: 038461-55 0.

Was ist zu tun, wenn man eine Ladung zum Haftantritt erhalten hat?

Nehmen Sie die Ladung unbedingt ernst! Stellen Sie sich pünktlich innerhalb der Ihnen eingeräumten Frist von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.30 Uhr – 15.30 Uhr.

Achten Sie darauf, dass Sie dabei nicht unter Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer Rauschmittel stehen! In der Rubrik Informationen für Selbststeller erhalten Sie weitere wichtige Hinweise zum Haftantritt. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir um Beachtung.

Wer kann mir sagen, ob eine bestimmte Person inhaftiert ist?

Die Vollstreckungsbehörde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft kann - selbstverständlich unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen – Auskunft über die Daten von Personen, die in der Justizvollzugsanstalt Bützow inhaftiert sind geben. Weiterhin kann die Geschäftsstelle der JVA Bützow, auf Grundlage einer schriftlichen Anfrage, Auskunft über die Inhaftierung einer bestimmten Person geben. In diesem Fall ist der Nachweis des berechtigten Interesses beizulegen.

Die Kontaktdaten der Vollzugsgeschäftsstelle der JVA Bützow lauten: JVA Bützow, Vollzugsgeschäftsstelle, Kühlungsborner Straße 29a, 18246 Bützow, Telefon: 038461-55 0.

Wie komme ich zur JVA Bützow?

Den Besuchereingang der Justizvollzugsanstalt Bützow finden Sie unter der folgenden Adresse: Kühlungsborner Straße 29a, 18246 Bützow. Ein Hinweisschild ist an der Kühlungsborner Straße aufgestellt.

Sie erreichen uns mit dem PKW sowie mit dem öffentlichen Nahverkehrsbus. Der Besucherparkplatz der JVA Bützow befindet sich vor dem Anstaltsgelände. Die Parkplatzzufahrt grenzt unmittelbar an die Kühlungsborner Straße an. Dort können Sie kostenfrei parken. Bitte beachten Sie die geltende Parkordnung! Behindertengerechte Parkplätze sind nicht gesondert ausgewiesen. Eine Bushaltestelle befindet sich in der Kühlungsborner Straße. Von dort sind es ca. 40 Meter Fußweg zum Besuchereingang der JVA Bützow.

Wie melde ich einen Besuch in der JVA Bützow an?

Besuche können nur nach vorheriger Terminabsprache stattfinden.

Hierfür ist es erforderlich, dass der Gefangene bzw. Sicherungsverwahrte, den Sie besuchen wollen, zuvor schriftlich Ihre Eintragung in seine Besucherkartei beantragt. Bitte klären Sie daher zunächst mit dem Betroffenen, ob ein entsprechender Antrag unter Angabe Ihrer genauen Anschrift und Ihres Geburtsdatums gestellt worden ist.

Der Besuchstermin kann von Ihnen telefonisch angemeldet werden. Die Mitarbeiter der Besuchsabteilung der JVA Bützow sind erreichbar unter der Telefonnummer: 038461-55 2332. Bitte Halten Sie bei der Terminabstimmung alle wichtigen Daten bereit!

Wie häufig dürfen Gefangene Besuch erhalten?

Die Gefangenen dürfen regelmäßig Besuch empfangen. Die Gesamtdauer beträgt mindestens zwei Stunden im Monat, bei Besuchen von Kindern unter 14 Jahren erhöht sich die Gesamtdauer um weitere zwei Stunden. Die Besuchsregelung in der JVA Bützow ist sehr großzügig. Die Gefangenen und Sicherungsverwahrten können ein Mehrfaches des im Strafvollzugsgesetz bzw. Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz vorgesehenen Mindestbesuchs erhalten, in der Regel bis zu drei Stunden im Monat für Strafgefangene.

Wie viele Personen dürfen zum Besuch kommen?

Zu einem Besuchstermin können maximal drei erwachsene Besucher gleichzeitig ihren Angehörigen in der JVA Bützow besuchen. Zusätzlich können bis zu drei Kinder im Alter von unter 14 Jahren am Besuch teilnehmen.

Werde ich vor dem Besuch kontrolliert?

Ja. Beim Einlass werden Sie einer Personenkontrolle unterzogen.

Was darf ich nicht mitbringen?

Sie dürfen keine Nahrungs- und Genussmittel zum Besuch mitbringen. Ferner ist es Ihnen strikt untersagt, Gegenstände in den Besucherraum mitzunehmen. Das gilt insbesondere für Mobiltelefone, Wertgegenstände, Alkohol und Drogen. Sie haben die Möglichkeit Ihre persönlichen Sachen (wie z.B. Handtasche und Jacke) in einem Schließfach im Pfortenbereich zu hinterlegen. Während des Besuches ist es Ihnen strikt untersagt, an den Gefangenen Gegenstände oder Bargeld zu übergeben. Sie als Besucher dürfen Ihrerseits auch keinerlei Gegenstände während des Besuches annehmen. Das nicht verbrauchte Bargeld muss von Ihnen wieder mitgenommen werden.

Was muss und was darf ich zum Besuch meines Angehörigen mitbringen?

Sie müssen unbedingt ein gültiges Ausweispapier im Original – Bundespersonalausweis oder den Reisepass - mitbringen. Ohne dieses Ausweisdokument werden Sie nicht zum Besuch zugelassen. Bitte beachten Sie, dass Kinder unter vierzehn Jahren nur in Begleitung eines Elternteils oder eines bevollmächtigten Erwachsenen zum Besuch in der Anstalt zugelassen werden. Kinder ab dem 14. Lebensjahr müssen einen Kinderausweis oder Schülerausweis vorlegen.

Sie dürfen maximal 25,00 € in Hartgeld mitbringen und können hiermit während der Besuchszeit die im Besucherbereich aufgestellten Automaten (Getränke und Süßigkeiten) nutzen.

Was ist im Rahmen des Besuches noch zu beachten?

Sie sollten unbedingt pünktlich zum vereinbarten Besuchstermin erscheinen! Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie sich ca. 20 Minuten vor dem Besuchstermin an der Besucherpforte der JVA Bützow melden. Im Falle Ihrer Verspätung können wir leider aus organisatorischen Gründen keine Verlängerung des Besuches oder eine Nachholung gewähren. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Können Sie aufgrund Krankheit oder anderer Gründe den vereinbarten Besuchstermin nicht wahrnehmen, so melden Sie sich bitte unverzüglich bei den Mitarbeitern der Besuchsabteilung unter der Telefonnummer 038461-55 2332 ab. In Ihrem eigenen Interesse bitte wir Sie diesbezüglich um Beachtung nachfolgender Hinweise: Besuchstermine werktags bitte mindestens einen Tag vorher absagen. Besuchstermine am Wochenende bitte wenn möglich eine Woche vorher absagen.

Nur so ist es möglich, dass der freiwerdende Termin zeitnah an andere Angehörige vergeben werden kann!

Wie viel Bargeld dürfen Gefangene bei sich tragen?

Der Besitz von Bargeld jeglicher Währung ist für Gefangene strikt verboten. Die Zusendung von Bargeld in Briefen oder Paketen ist nicht zulässig. Soweit Geld in einem Brief übersandt wird, wird es entnommen und ohne Pfändungsschutz auf das Konto des Gefangenen eingezahlt.

Kann ich Bargeld für einen Gefangenen einzahlen?

Nein. Bareinzahlungen sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Bitte beachten Sie dazu die Rubrik Bankverbindung und Geldmittel.

Sind Bargeldeinzahlungen zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen möglich?

Ja! Einzahlungen zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen sind möglich. Bitte melden Sie sich hierfür mit Ihrem gültigem Ausweisdokument an der Besucherpforte der JVA Bützow. Sie können die Bargeldeinzahlung auch außerhalb der Geschäftszeiten der JVA Bützow vornehmen.

Wie überweise ich Geld an einen Gefangenen?

Jeder Gefangene besitzt ein Konto, auf das Geld überwiesen werden kann.

Einzahlungen für Gefangene/Untergebrachte können unter folgender Bankverbindung vorgenommen werden:

Empfänger: Landeszentralkasse M-V

IBAN: DE26 1300 0000 0014 0015 18

BIC: MARKDEF1130

Verwendungszweck: 3601 9600 29692, Name, Vorname des Gefangenen / Untergebrachten.

 

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

Im Feld „Verwendungszweck“ des Überweisungsträgers muss stets zuerst das Kassenzeichen der JVA Bützow „3601 9600 29692“ angegeben sein und erst danach der Familien- und Vorname.

Zweckgebundene Überweisungen sind nach § 60 StVollzG M-V / § 65 SVVollzG M-V nur für Maßnahmen der Eingliederung (z. B. Kosten der Gesundheitsfürsorge oder Kosten für Aus- und Fortbildung) sowie für Maßnahmen der Pflege sozialer Beziehungen (z. B. Telefonkosten, Kauf von Briefmarken und Schreibmaterialien, Fahrtkosten anlässlich von Lockerungen) möglich.

Die hierfür eingezahlten Gelder dürfen nur für diese Zwecke verwendet werden. Der Anspruch auf Auszahlung ist nicht übertragbar.

Einzahlungen für andere Zwecke sind aufgrund der speziellen gesetzlichen Regelung nicht möglich und können nicht als zweckgebundene Einzahlung (und somit mit Pfändungsschutz) anerkannt werden. In Zweifelsfällen fragen Sie bitte vor der Einzahlung telefonisch unter der Rufnummer 038461-55 0 nach.

Gibt es einen Plan für den Ablauf der gesamten Inhaftierung?

Ja. Für jeden einzelnen Gefangenen wird gemäß § 7 Strafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (StVollzG M-V) innerhalb der ersten acht Wochen auf der Grundlage der Behandlungsuntersuchung ein Vollzugsplan erstellt. Darin wird u. a. Folgendes festgelegt:

  • die Unterbringung im geschlossenen oder offenen Vollzug,
  • der Arbeitseinsatz sowie Maßnahmen der beruflichen Ausbildung oder Weiterbildung,
  • besondere Hilfs- und Behandlungsmaßnahmen
  • notwendige Maßnahmen zur Vorbereitung der Entlassung.

Der Vollzugsplan wird in Konferenzen erstellt und anschließend regelmäßig überprüft und angepasst.

Können die Gefangenen und Sicherungsverwahrten in der JVA Bützow telefonieren?

Ja. Die JVA Bützow bietet den Inhaftierten den externen Telefonservice der Firma TELIO an, welcher in allen Vollzugsabteilungen genutzt werden kann. Hierfür steht auf jedem Stationsflur ein Telefon zur Verfügung. Die Sicherungsverwahrten können ein Telefon auf ihrem Unterkunftsraum nutzen. Dem Inhaftierten wird auf Antrag seitens der JVA Bützow ein eigenes Telio-Telefonkonto mit individueller PIN eingerichtet.

Sie als Angehörige haben die Möglichkeit per Banküberweisung Geld auf das individuelle Telefonkonto ihres Angehörigen einzahlen.

Wir bitten zu berücksichtigen, dass Gefangene telefonisch von außen nicht zu erreichen sind. Ferner können sie aus organisatorischen Gründen auch keine Telefaxe bzw. E-Mail-Nachrichten erhalten.

Können die Gefangenen und Sicherungsverwahrten in der JVA Bützow einkaufen?

Die Gefangenen können bei vorhandenen finanziellen Mitteln, zweimal im Monat aus einem umfangreichen Sortiment Produkte des alltäglichen Lebens einkaufen. Der Einkauf wird von einem externen Anbieter geliefert.

Wann bekommt ein Gefangener Vollzugslockerungen?

In Mecklenburg-Vorpommern regelt das Strafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (StVollzG M-V) u. a. die Gewährung von Lockerungen des Vollzuges. Vorrangiges Ziel des Vollzuges von Freiheitsstrafen sowie der Sicherungsverwahrung ist die Resozialisierung des Straftäters. Das heißt, dass der Straftäter bzw. Sicherungsverwahrte nach seiner Entlassung aus dem Vollzug dazu in der Lage ist, ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne neue Straftaten zu führen. Hierfür muss er auf die Lebensumstände in Freiheit aus der Justizvollzugsanstalt heraus vor der Entlassung vorbereitet werden. Die Vollzugslockerungen dienen sowohl dem Erhalt der Lebenstüchtigkeit als auch insbesondere der individuell gestalteten Entlassungsvorbereitung.

Aus der Justizvollzugsanstalt Bützow werden als Vollzugslockerungen Ausführungen, Begleitausgang, unbegleitete Ausgänge und Langzeitausgang gewährt. Vollzugslockerungen dürfen mit Zustimmung des Gefangenen aber nur angeordnet werden, wenn nicht zu befürchten ist, dass der Gefangene sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Lockerungen des Vollzuges zu Straftaten missbrauchen könnte (vgl. hierzu Abschnitt 7 - Lockerungen und sonstige Aufenthalte außerhalb der Anstalt - §§ 38 – 41 StVollzG M-V).

Wie sieht der Tagesablauf eines Gefangenen in der JVA Bützow aus?

Einen exemplarischen Tagesablauf eines Gefangenen in der JVA Bützow finden Sie unter der Rubrik Service.

Gibt es so etwas wie Freistunden?

Die Justizvollzugsanstalt Bützow ermöglicht jedem Inhaftiertem täglich mindestens eine Stunde Aufenthalt im Freien. Jede Vollzugsabteilung verfügt über einen Freistundenhof, auf dem sich die Inhaftierten während des Aufenthalts im Freien bewegen können. Die Freistundenhöfe bieten u. a. auch Möglichkeiten für sportliche Aktivitäten.

Was darf ein Gefangener mit in seinen Haftraum nehmen?

In jedem Haftraum befinden sich als Grundausstattung ein Bett, ein Stuhl, ein Tisch und ein Schrank. Jeder Haftraum verfügt in der Regel über einen abgetrennten Sanitärbereich.

Die Gefangenen dürfen ihre Hafträume in angemessenem Umfang mit ihren persönlichen Dingen ausstatten. Gefangene können ein TV mit max. 22 Zoll Bildschirmdiagonale, ein DVD-Player und ein Radiorecorder (keine Bassrolle) mitbringen. Diese Geräte werden durch eine Fachfirma kostenpflichtig überprüft. Nicht zugelassen sind alle WLAN-fähigen Geräte, Videorecorder, Play Station II und III, Spielkonsolen anderer Hersteller, mitgebrachte Kosmetik, Schreibzeug und Nahrungs- und Genussmittel.

Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, erreichen Sie uns zu den Geschäftszeiten von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr unter der Telefonnummer 038461-55 2234. Zusätzliche Einrichtungsgegenstände (z.B. technische Geräte) sind grundsätzlich genehmigungspflichtig und müssen im Vorfeld schriftlich beantragt werden. Gegenstände, die die Übersichtlichkeit des Haftraumes behindern oder in anderer Weise Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährden, können ausgeschlossen werden. Bei Verlust oder Beschädigung des Haftrauminventars werden die Insassen für den entstandenen Schaden haftbar gemacht.

Die geltende Hausordnung der JVA Bützow wird jedem Gefangen bei Haftantritt ausgehändigt.

Tragen die Gefangenen Anstaltskleidung oder private Kleidung?

Untersuchungsgefangenen und Sicherungsverwahrten ist das Tragen von Privatkleidung gestattet. Strafgefangene tragen grundsätzlich Anstaltskleidung. Beschäftigte Gefangene tragen während der Arbeitszeit Arbeitsbekleidung.

Wer arbeitet eigentlich in einer JVA Bützow?

Es gibt eine Vielzahl verschiedener Berufsgruppen in der Justizvollzugsanstalt Bützow. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Beamtinnen und Beamte des Allgemeinen Vollzugsdienstes und des Verwaltungsdienstes
  • Juristinnen und Juristen
  • Psychologische Dienstkräfte
  • Mitarbeiter im Sozialdienst, im pädagogischen Dienst und im
  • Krankenpflegedienst sowie
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter externer Dienstleister, die in der Justizvollzugsanstalt Bützow tätig sind

Mehr Informationen erhalten sie unter Berufsgruppen.