Behandlung und Betreuung

Behandlungsmaßnahmen im Vollzug

Der Behandlungsauftrag ist im Strafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (StVollzG M-V) und im Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SVVollzG M-V) formuliert. Er stellt deshalb nicht nur einen Orientierungsrahmen, sondern eine klare Verpflichtung für den Justizvollzug dar. Gefangene und Sicherungsverwahrte sollen während des Vollzugs der Freiheitsstrafe bzw. der Sicherungsverwahrung durch gezielte Behandlungsmaßnahmen befähigt werden, zukünftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Dieses Ziel wird durch die Behandlung von kriminalitätsbegünstigenden Persönlichkeitsstörungen und sonstigen Defiziten sowie die Förderung der sozialen Fähigkeiten der Inhaftierten erreicht. Zu Beginn der Inhaftierung wird für jeden Gefangenen ein individueller Vollzugsplan aufgestellt, in dem die für eine erfolgreiche Resozialisierung notwendigen Behandlungsmaßnahmen festgelegt werden.

Die Justizvollzugsanstalt Bützow bietet Gefangenen und Sicherungsverwahrten ein differenziertes Behandlungs- und Betreuungsangebot an. Neben den Angeboten zur schulischen und beruflichen Bildung werden zahlreiche Behandlungsmaßnahmen angeboten, die helfen sollen das Vollzugsziel – die Befähigung künftig ein Leben ohne Straftaten in sozialer Verantwortung zu führen – zu erreichen. Diese spezielle Behandlung umfasst u.a. die Auseinandersetzung mit der Straftat und den Hintergründen der Straffälligkeit und das Erlernen und die Einübung sozial adäquater Verhaltensweisen. Auf Grundlage der Zugangsdiagnostik, der sogenannten Behandlungsuntersuchung, wird für jeden Gefangenen und Sicherungsverwahrten ein individueller Vollzugsplan erstellt. Dieser enthält insbesondere die aus vollzuglicher Sicht erforderlichen Behandlungsmaßnahmen, an denen der Gefangene bzw. Untergebrachte während seiner Haftzeit teilnehmen soll. Hierzu zählen therapeutische Maßnahmen, Trainingsmaßnahmen, Beratungsangebote sowie seelsorgerische Veranstaltungen.

Gruppen- und Einzelmaßnahmen

Zur Umsetzung der im Behandlungsplan individuell festgelegten Behandlungsmaßnahmen verfügt die Justizvollzugsanstalt Bützow über ein differenziertes Behandlungsangebot, welches sich in Einzel- und Gruppenmaßnahmen untergliedert. In den folgenden Absätzen wird das Behandlungsangebot kurz dargestellt.

Suchtherapeutische Behandlung

In die Suchttherapeutische Abteilung der JVA Bützow werden drogen-, alkohol-, und / oder medikamentenabhängige Strafgefangene, die nach Prüfung ihrer Therapiefähigkeit, -notwendigkeit und -bedürftigkeit durch die Aufnahmeabteilung der JVA Bützow zugewiesen. Ziel der Behandlung ist es, mit verschiedenen zur Verfügung stehenden Interventionsstrategien den Gefangenen, bei denen Suchtmittelabhängigkeiten als straftatursächlich angenommen werden, ausreichende Kompetenzen zur Verfügung zu stellen, um nach ihrer Entlassung aus der Haft ein straffreies Leben führen zu können.

Gruppenmaßnahmen

Reasoning & Rehabilitation (R&R)
Das R&R ist ein kognitives Verhaltenstraining ,welches darauf abzielt, Techniken zu vermitteln, die impulsives, egozentrisches, unlogisches und rigides Denken modifizieren lassen. Dabei erlernen und trainieren die Teilnehmer, nachzudenken und innezuhalten bevor sie eine Handlung umsetzen, Konsequenzen des eigenen Verhaltens zu bedenken, alternative Verhaltensmöglichkeiten bei zwischenmenschlichen Problemen zu entwickeln sowie die Wirkung des eigenen Verhaltens auf andere Menschen zu berücksichtigen. 

Deliktorientierte Gruppengespräche
Die deliktorientierte Gruppenarbeit zielt darauf ab, das eigene Deliktverhalten zu verstehen und alternative straffreie Handlungsweisen aufzubauen.

Soziales Training
Ziel des Sozialen Trainings ist das Erlernen von sozialen Kompetenzen. Hierbei werden Schwierigkeiten in der bisherigen Lebensbewältigung mit dem Ziel der Verbesserung der Handlungskompetenz der Gefangenen in Alltagssituationen aufgegriffen. Die Gefangenen erhalten die Möglichkeit, sich Wissen und Fähigkeiten anzueignen, um Einstellungen und Verhalten zu verändern und nach der Entlassung die auftretenden Probleme im Bereich der beruflichen Integration und der zu bewältigenden lebenspraktischen Dinge besser bewältigen zu können.

Soziales Kompetenztraining - Spiel
Das SKT-Spiel ist eine Behandlungsmaßnahme, welches in der Gruppe stattfindet. Sie ist als Art eines Sozialen Trainings zu verstehen. Wesentliche Inhalte sind Antwort- und Fragenkomplexe sowie Rollenspielaufgaben zu den Themenbereichen Arbeitslosengeld I und II, Mietfragen, Krankenversicherung, Arbeit, soziale Beziehungen und Rechte und Pflichten. Ziel dieser Maßnahme ist die Verbesserung der Handlungskompetenz sowie Förderung der Kommunikationsfähigkeit und individuellen Problemlösefähigkeit.

 

Einzelmaßnahmen

- Straftataufarbeitung

- Anti-Gewalt-Beratung

- Sexualberatung

- Krisenintervention

- und Psychotherapie durch interne und externe Psychotherapeuten.

Beratung

Den Inhaftierten der JVA Bützow steht ein vielfältiges Hilfsangebot innerhalb der JVA zur Verfügung, um ihre Angelegenheiten rechtskonform aus der Haft heraus zu regeln. Die Beratung und Betreuung der Inhaftierten wird durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der JVA Bützow, externe und ehrenamtliche Mitarbeiter und kooperierende Behörden gewährleistet. Neuinhaftierte werden in der Aufnahmeabteilung auf den vollzuglichen Alltag vorbereitet und intensiv betreut. Sie erhalten ausreichende Hilfestellungen, um sich in ihrer neuen Lebenssituation zurechtzufinden und um Ihre Angelegenheiten zu klären. Neuinhaftierte werden zudem umfassend über ihre Rechte und Pflichten informiert und bekommen ausreichend Gelegenheit, in Gesprächen mit den Stationsbediensteten und dem ärztlichen Dienst ihre Angelegenheiten vorzutragen und zu regeln. Bei Bedarf kann der psychologische Dienst der JVA Bützow hinzugezogen werden. 

Weitere Möglichkeiten der individuellen Beratung und Betreuung bestehen zudem in  nachfolgenden Bereichen: 

Schuldnerberatung und Insolvenzberatung
Unabhängig von den individuellen Ursachen, eine finanzielle Schieflage kann sich schnell verselbstständigen. Dann folgen auf unbezahlte Rechnungen weitere Forderungen und schließlich Mahn- und Vollstreckungsbescheide. Inhaftierte können die Schuldner- und Insolvenzberatung in der JVA Bützow in Anspruch nehmen. Wir bieten kostenfreie individuelle Beratung und Unterstützung:
- beim Erarbeiten einer Gesamtübersicht der wirtschaftliche Situation
- bei der Schuldenregulierung nach individuellen Möglichkeiten
- bei den Verhandlungen mit Gläubigern
- sowie auch bei der Vorbereitung und Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.

 

Berufliche Integrationsberatung in Zusammenarbeit mit einem externen Träger im Rahmen des Entlassungsmanagements
Die Justizvollzugsanstalt Bützow unterstützt Inhaftierte dabei, sich auf die Zeit nach der Entlassung vorzubereiten. Im Rahmen der beruflichen Integrationsberatung  stehen individuelle Hilfeleistungen zur beruflichen Integration den Inhaftierten zur Verfügung. Ziel der vollzuglichen Zusammenarbeit mit einem externen Träger ist die Eingliederung des Inhaftierten in den Arbeitsmarkt  sowie die Erhöhung der Integrationschancen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Maßnahme „Übergangsmanagement für Gefangene im Justizvollzug und Probanden der Sozialen Dienste der Justiz Mecklenburg-Vorpommern“ wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind auch bis zu sechs Monate nach der Haftentlassung landesweit für die Haftentlassenen tätig.

 

 
 

Zusammenarbeit des Justizvollzuges mit den Sozialen Diensten der Justiz M-V im Rahmen des Konzepts der Integralen Straffälligenarbeit (InStar)
Die Integrale Straffälligenarbeit (InStar) ist ein Konzept der Landesjustizverwaltung Mecklenburg-Vorpommern. Bereits seit dem 01. Oktober 2007 wird InStar landesweit in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Inhalt von InStar ist die verbindliche Kooperation zwischen den in der Straffälligenarbeit tätigen ambulanten und stationären Institutionen. Das Konzept implementiert an den Übergängen des ambulanten zum stationären Bereich der Strafvollstreckung ein verbindliches Kooperationssystem zwischen den Justizvollzugsanstalten und den Sozialen Diensten der Justiz. Im Haftaufnahmeverfahren fließen die Erkenntnisse des Bewährungshelfers zum Bewährungsverlauf des Probanden in die Vollzugsplanung ein. In der Entlassungsphase gibt die Justizvollzugsanstalt ihre Erkenntnisse aus der Zeit der Haft an den danach zuständigen Bewährungshelfer weiter.

Seelsorge

Die Gefängnisseelsorge möchte die Menschen in dieser besonderen Lebenssituation innerhalb der JVA Bützow auf vielfältige Weise unterstützen und begleiten. Das Angebot der Gefängnisseelsorge ist breit gefächert und kann individuell ausgerichtet werden. Der eine benötigt ein verstehendes Gespräch, ein anderer wünscht die Teilnahme an einer gottesdienstlichen Feier.

Zum Angebot der Gefängnisseelsorge der JVA Bützow zählen:

• Gottesdienste

• Gesprächsgruppen

• Einzelgespräche mit den geistlichen Vertretern der unterschiedlichen Konfessionen:

- evangelisch

- katholisch

- muslimisch.

 Mehr Informationen zur Seelsorge in der JVA Bützow erhalten Sie hier.