Geschichte der JVA Bützow

Die gerichtliche Freiheitsentziehung begann in Bützow mit der Errichtung des Kriminalkollegiums im Oktober 1812. Zunächst wurde nur Untersuchungshaft vollstreckt, dazu diente das alte Bischofsschloss, das zwischen 1812 und 1814 umgebaut worden war. Es enthielt 20 enge, zum Teil halbdunkle Zellen. Auch Frauen wurden hier in zwei saalartigen Zimmern untergebracht. Nur ganz selten gestattete man einem Gefangenen, sich an der frischen Luft unter Aufsicht zu bewegen. Beschäftigt wurden die Gefangenen nicht, nur den Frauen gestattete man, Flachs und Wolle zu spinnen. Später legte man einen Spazierhof an – die erste Möglichkeit, den Gefangenen so etwas wie eine Freistunde zu bieten.

Mitte 1830 erhielten der Kommerzienrat Mantius zu Schwerin und der Mitarbeiter beim Kriminalkollegium von Wick zu Bützow vom Großherzog von Mecklenburg Friedrich Franz von Gottes Gnaden den Auftrag der Reorganisation der Strafanstalten. Von Wick begann daraufhin Strafanstalten zu inspizieren, sowohl im In- als auch im Ausland. Wick entschied sich, die Einzelhaft zu bevorzugen, was er dann später auch in Bützow-Dreibergen verwirklichte. Die Verbindung des Gefangenenhauses I zu den restlichen Gebäuden erfolgte in einer ersten Umbauphase 1902 bis 1906, wobei auch der Andachts- bzw. Kirchenraum errichtet wurde. Ebenfalls 1906 wurden die beiden Türme errichtet, die das heutige Bild der JVA kennzeichnen. Diese Türme dienten zunächst als Wassertürme der Versorgung der Anstalt mit Frischwasser, bis eine Druckwasserleitung diese Funktion überflüssig machte. Mit der Errichtung der zwei Türme hatte der Altbaubestand der Anstalt fast sein heutiges Aussehen erreicht. Zwar gab es in der Folgezeit noch weitere Bautätigkeit, die sich aber weitgehend auf Wirtschafts- und Arbeitsgebäude beschränkte sowie den Erhalt der Gebäude beinhaltete.