Tagesablauf

Tagesablauf

In der Öffentlichkeit fällt im Zusammenhang mit Justizvollzugsanstalten oftmals recht abfällig der Ausdruck „Hotelvollzug“. Das wirkliche Leben der Inhaftierten in deutschen Gefängnissen ist ein anderes als landläufig angenommen.

Die Justizvollzugsanstalt Bützow ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges mit bis zu 452 Inhaftierten und rund 280 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Der Vollzugsalltag ist straff organisiert und richtet sich maßgeblich nach den in den einzelnen Haftbereichen geltenden Tagesablaufplänen. Die Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes arbeiten im Dreischichtsystem und gewährleisten somit den 24-Stundenbetrieb der Justizvollzugsanstalt.
In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Arbeitspflicht im Strafvollzug. Das Strafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (StVollzG M-V) sieht die Durchführung von arbeitstherapeutischen Maßnahmen, Arbeitstraining, schulischen und beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeit während des Strafvollzuges vor. Jedoch kann nicht allen ausbildungs- und arbeitswilligen Gefangenen ein Arbeitsplatz angeboten werden.

Derzeit gehen rund 50 Prozent der Inhaftierten innerhalb der JVA Bützow einer Arbeitstätigkeit nach, bzw. nehmen an einer schulischen oder an einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme teil.

 

Exemplarischer Hafttag

06:15 Uhr Zählung und Lebendkontrolle
Um 06:15 Uhr ist der Beginn eines ganz "normalen Vollzugsalltags" in der Justizvollzugsanstalt Bützow. Stationsbeamte öffnen die Hafträume und führen eine Sichtkontrolle (die sogenannte Lebendkontrolle) durch. 

06:30 Uhr Arbeiter werden zu den Arbeitsbetrieben gebracht
Die Inhaftierten gehen gestaffelt in die jeweiligen Arbeits- und Ausbildungsbetriebe oder in die interne Schule.

08:00 Uhr bis 09:00 Uhr Aufenthalt im Freien (Freistunde)
Die nicht arbeitenden Inhaftierten nehmen zu dieser Zeit den ihnen gesetzlich zustehenden Aufenthalt im Freien (Freistunde) im inneren Sicherheitsbereich der Anstalt wahr. Hierbei wird der Aufenthalt im Freien von dem Vollzugspersonal überwacht. Nach der Hälfte der Zeit (30 Minuten) haben die Inhaftierten die Möglichkeit, in die Unterkunftsbereiche vorzeitig zurückzukehren. Im Anschluss werden die Gefangenen in ihrem Haftraum unter Verschluss gebracht. 

09:00 Uhr bis 10:00 Uhr Aufschluss für Nichtarbeiter
Die nicht arbeitenden Gefangenen erhalten Aufschluss. Sie können sich frei innerhalb der geschlossenen Abteilung bewegen. Der Aufschluss auf den Abteilungen wird stets durch die Stationsbediensteten überwacht Im Anschluss werden die Gefangenen in ihrem Haftraum unter Verschluss gebracht.

11:00 Uhr Mittagskostausgabe
Das Mittagessen wird von den arbeitenden Inhaftierten in den Sozialräumen der Betriebe bzw. in der Schule eingenommen. Die nicht arbeitenden Inhaftierten nehmen ihr Mittagessen an der Haftraumtür in Empfang und essen allein auf ihrem Haftraum. 

08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Durchführung von Behandlungsmaßnahmen
Die Gefangenen nehmen an Behandlungsmaßnahmen (z.B. Anti-Gewaltgruppe, R & R, Schuldnerberatung, Soziales Training, psychologische Gespräche etc.) teil. In dieser Zeit können Gespräche mit den Fachdiensten der Anstalt und der Abteilungsleitung geführt werden.

16:00 Uhr bis 17:00 Uhr Aufenthalt im Freien für Arbeiter
Die arbeitenden Inhaftierten nehmen zu dieser Zeit den ihnen gesetzlich zustehenden Aufenthalt im Freien (Freistunde) im inneren Sicherheitsbereich der Anstalt wahr. Die Freistunde wird vom Vollzugspersonal überwacht. Nach der Hälfte der Zeit (30 Minuten) haben die Inhaftierten die Möglichkeit, in die Unterkunftsbereiche vorzeitig zurückzukehren. 

17:00 Uhr Abend- und Morgenkostausgabe
Der Hausarbeiter einer jeweiligen Station verteilt im Beisein der Stationsbeamten an der Haftraumtür das Abendbrot sowie das Frühstück für den kommenden Tag.

17:00 bis 19:00 Uhr Aufschluss für Arbeiter
Nun ist Zeit für Freizeitangebote: z.B. Nutzung des Sportraumes, Kochgruppe oder Malzirkel, Teilnahme an religiösen Veranstaltungen sowie Gottesdiensten, selbständige Beschäftigung im Gruppenraum der Station; Möglichkeit zum Telefonieren mit Angehörigen und/oder Freunden.

19:00 Uhr Nachteinschluss
Jeder Inhaftierter hat sich in seinen Haftraum zu begeben. Um 19:00 Uhr erfolgt der Nachteinschluss.

Die Gefangenen haben nach 19:00 Uhr die Möglichkeit, je nach Interesse in ihrem Haftraum zu lesen und sofern sie über technische Geräte verfügen, Radio bzw. CD zu hören oder sich das Fernsehprogramm anzuschauen. Sie bestimmen selbst, wann das Licht in ihrem Haftraum gelöscht wird.

Am Wochenende erfolgt der Nachteinschluss um 17:00 Uhr.