Interessenvertretung

Die Interessenvertretung der Gefangenen bietet den Inhaftierten die Möglichkeit, ihre Interessen zu vertreten und an der Vollzugsgestaltung mitzuwirken.

Außerdem soll sie das Zusammenleben zwischen den Anstaltsbediensteten und Inhaftierten fördern und für gegenseitiges Verständnis werben. Näheres zur inhaltlichen Arbeit regelt eine Satzung.

Die Interessenvertretung der Gefangenen, vormals als Gefangenenmitverantwortung (GMV) bezeichnet, ist ein Gremium von Delegierten. Sie werden jährlich von Inhaftierten der einzelnen Vollzugsabteilungen (Hafthäuser) nach den Grundsätzen der allgemeinen, freien und geheimen Wahl gewählt. Aus ihrer Mitte wählen die gewählten Mitglieder einen Sprecher. Gemäß der Satzung findet jeweils einmal im Monat eine gemeinsame Sitzung der Mitglieder mit der Anstaltsleitung statt. Darüber hinaus treffen sich die Mitglieder einmal im Monat zur gemeinsamen Beratung.

 § 99 Satz 2 Strafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (StVollzG M-V) bildet die rechtliche Grundlage der Interessenvertretung der Gefangenen.