Informationen für Selbststeller

Sollten Sie die Ladung zum Strafantritt erhalten, stellen Sie sich bitte fristgerecht und möglichst zu den Geschäftszeiten (7.30 Uhr – 15.30 Uhr) in der JVA.

Achten Sie bitte darauf, dass sie nicht unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen!

 Mitzubringen sind:

- die Ladung zum Strafantritt

- Personalausweis oder Reisepass, wenn vorhanden der Führerschein

- Rentenbescheid, sofern Sie Rente beziehen

- Ihre Kontokarte bzw. Kontodaten

- Arbeitsvertrag/ Ausbildungsvertrag, sofern vorhanden/  Bescheinigung Ihres Arbeitgebers/ Ausbilders über die bisherige Beschäftigung und dessen Bereitschaft zur Weiterbeschäftigung bzw. Fortsetzung der Ausbildung für die Dauer des Freiheitsentzuges.

Sollten Sie regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen (aktuelle medizinische Unterlagen, Medikamentenplan) und Medikamente mit. 

Um Komplikationen und Verzögerungen zu vermeiden, regeln Sie behördliche Angelegenheiten bereits vor dem Strafantritt.

Dieses bezieht sich insbesondere auf die Abmeldung von Leistungen vom Jobcenter/ Agentur für Arbeit/ Grundsicherung vom Sozialamt, da Sie während der Inhaftierung keinen Anspruch auf den Bezug dieser Leistungen haben. Bei Strafen bis zu 6 Monaten haben Sie bezüglich des Wohnraumerhalts die Möglichkeit, im Vorfeld einen Antrag auf Mietübernahme während der Haftzeit bei Ihrem zuständigen Sozialamt zu stellen.

Sollten Sie Ihren Wohnraum während der Haft nicht erhalten können, kümmern Sie sich vor Strafantritt um Kündigung, Beräumung und Übergabe der Wohnung, wenn notwendig auch durch Ausstellen einer Vollmacht z.B. an Verwandte/ Freunde etc..

 

Was dürfen Sie mitbringen? 

Sie können ein TV (Flachbildschirm mit max. 22 Zoll Bildschirmdiagonale, Röhrengerät max. 40x40x42 cm),  einen DVD-Player und einen Radiorecorder (keine Bassrolle) mitbringen. Diese Geräte werden vor der Behändigung an Sie durch eine Fachfirma überprüft. Die anfallenden Kosten in Höhe von 12,70 € pro Gerät können Sie mitbringen.

Sollten Sie Raucher sein, so haben Sie die Möglichkeit, sich im Eingangsbereich der JVA Bützow am Automaten Zigaretten zu kaufen. Hierfür benötigen Sie Kleingeld (1 und 2 Euro-Stücke).

Das Mitbringen eines Nassrasierers mit max. 5 Klingen ist sinnvoll.

Bitte bringen Sie nur oben aufgeführte Gegenstände mit. Alles andere wird Ihnen nicht ausgehändigt.

 

Was sollten Sie nicht mitbringen?

Strafgefangene tragen in der JVA Bützow generell Anstaltskleidung. Das Mitbringen von gesonderter Privatkleidung in Koffern und Taschen ist nicht gestattet.

Sollten Sie weitere Fragen haben, erreichen Sie uns zu den Geschäftszeiten von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr unter der Telefonnummer 038461 55-2234.