Aufgaben und Zuständigkeiten

Aufgaben des Justizvollzuges

Grundlegendes Ziel des Justizvollzugs ist die Resozialisierung der Gefangenen. Aufgabe des Justizvollzuges ist es, Gefangene darauf vorzubereiten, künftig ein eigenverantwortliches Leben ohne Straftaten führen zu können. Ebenfalls hat der Justizvollzug die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. Der gesetzliche Auftrag dazu ist im Strafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (StVollzG M-V) in §§ 1 und 2 des StVollzG M-V festgeschrieben.

Für die Bewältigung dieser Aufgabe sind in der JVA Bützow unterschiedliche Berufsgruppen tätig. Eine Auswahl stellen wir Ihnen unter der Rubrik Berufsgruppen vor.

Zuständigkeiten

Gemäß dem Vollstreckungsplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfolgt der Vollzug der Freiheits-, Ersatzfreiheitsstrafe sowie der Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs-, Erzwingungshaft in der JVA Bützow. Daneben werden in der JVA Bützow die Untersuchungshaft und die Sicherungsverwahrung vollzogen.

Die sachliche und örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Vollstreckungsplan für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Der Vollstreckungsplan regelt die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalten nach Gerichtsbezirken.

Die Verordnung über den Vollstreckungsplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Vollstreckungsplanverordnung - VstrplVO M-V) können Sie unter folgendem Link einsehen: