Informationen für Angehörige

Besuch

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Besucherraum mit Aufsicht

Besucherraum mit Aufsicht

Regelung für Strafgefangene

In die Anstalt eingelassen werden nur Besucher, die sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Kinder unter vierzehn Jahren werden nur in Begleitung eines Elternteils oder eines bevollmächtigten Erwachsenen zugelassen. Kinder ab 14 Jahre müssen sich ebenfalls ausweisen.

Die Gefangenen können ein Mehrfaches des im Strafvollzugsgesetz vorgesehenen Mindestbesuchs erhalten, in der Regel bis zu drei Stunden im Monat für Strafgefangene.

Die Besuche werden in der Regel optisch überwacht. Wer den Besuch dazu missbraucht, verbotene Gegenstände in die Anstalt einzubringen, kann in seinen Besuchsmöglichkeiten empfindlich eingeschränkt werden, bis hin zu einem Besuchsverbot. Außerdem kann ein derartiges Verhalten bei Gefangenen disziplinarisch geahndet werden.

Regelung für Untersuchungsgefangene

Die Zulassung von Besuchern erfolgt in der Regel durch die Anstalt; außer das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft legen eine verfahrenssichernde Anordnung fest. Wenn keine verfahrenssichernde Anordnung getroffen wurde, muss der Untersuchungsgefangene den Besuch der Personen die ihn besuchen sollen, schriftlich beim Abteilungsleiter der U-Haft beantragen. Sind verfahrenssichernde Anordnungen festgelegt, so sind die Angehörigen verpflichtet, eine Besuchserlaubnis bei dem zuständigen Gericht bzw. bei der Staatsanwaltschaft einzuholen. Die Besuchserlaubnis muss der JVA Bützow im Original vorgelegt werden.

 

Besuchszeiten

Montag bis Freitag

08.30 Uhr - 12.15 Uhr und 13.30 Uhr - 15.15 Uhr

sowie an jedem zweiten Wochenende

Samstag

08.00 Uhr - 11.45 Uhr und 13.00 Uhr - 16.45 Uhr

 

Telefonische Terminabsprachen sind wochentags in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und

von 13.30 Uhr - 15.00 Uhr unter der Rufnummer 038461-55 2332 möglich.

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Besucherraum in der Sicherungsverwahrung

Besucherraum in der Sicherungsverwahrung

Regelung für Sicherungsverwahrte

Die Abteilung Sicherungsverwahrung verfügt über eine eigene Besuchsabteilung. Wir bitten Sie, die Besuchstermine direkt mit dem Stationsbüro der Abteilung Sicherungsverwahrung abzustimmen. Telefonische Terminabsprachen sind wochentags in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr - 15.00 Uhr unter der Rufnummer 038461-55 2511 möglich. 

Informationen für Kinder

Liebe Kinder,

herzlich willkommen auf der Homepage der Justizvollzugsanstalt Bützow. Hier leben 400 Männer und Frauen, die gegen das Gesetz verstoßen haben und für eine Zeit ins Gefängnis müssen. Im Prinzip ist das Leben hier wie in einer kleinen Stadt: Es wird hier gewohnt, gearbeitet, die Menschen treiben Sport, lesen Bücher, schauen Fernsehen und verbringen ihre Freizeit mit anderen. Es gibt einen Friseur, Ärzte, eine Müllabfuhr, Gottestdienste und Gefangene können beim Kaufmann Kaffee, Süßigkeiten und Essen bestellen. Allerdings muss sich hier jeder an viele Regeln halten. Zum Beispiel sind Handys verboten und es gibt auch kein Internet.

Auch wenn jemand von außerhalb einen Gefangenen sehen oder sprechen will, gibt es besondere Regeln. Man muss zuerst einen Besuchstermin vereinbaren. Die Frauen und Männer im Gefängnis können zwar telefonieren, aber ich nicht selbst angerufen werden.

Vielleicht bist Du auf dieser Homepage gelandet, weil jemand den Du kennst, hier lebt – möglicherweise auch Dein Papa oder Deine Mama. Dann hast Du bestimmt viele Fragen: Wie geht es Papa/Mama gerade? Wie kann ich Papa/Mama sprechen? Wie ist das Leben im Gefängnis?

Hier findest Du weitere Infos und nützliche Informationen:

Jeder Gefangene kann auch Briefe schreiben und erhalten. Wenn Du einen Brief schreiben möchtest, kannst du ihn an diese Adresse schicken:

[Vorname und Name]
JVA Bützow
Kühlungsborner Str.29 a
18246 Bützow

Externe Beratungsangebote für Familien von Inhaftierten

Für Familien und insbesondere für Kinder stellt die Inhaftierung eines Elternteiles eine besondere Herausforderung und eine Belastung dar. Häufig unvermittelt stellen sich völlig neue Fragen: Wie läuft die Haft ab? Wie erkläre ich meinem Kind die Situation? Wie reagiert mein soziales Umfeld darauf? Wie sichere ich den Unterhalt für meine Familie und mich? Wie kann ich Unterstützung erhalten?

Beratung der Landeskoordinierungsstelle des Netzwerkes „Kinder von Inhaftierten“

Wenn Ihr Familienangehöriger inhaftiert ist und Sie Unterstützung benötigen, können Sie eine Erstberatung bei der Landeskoordinierungsstelle des Netzwerkes „Kinder von Inhaftierten“ vereinbaren. Die Erstberatung kann sowohl online, telefonisch als auch in einem persönlichen Termin wahrgenommen werden – auf Wunsch auch bei Ihnen.

Die Kontaktdaten und alle wichtigen Informationen finden Sie auf:

Beratung der Diakonie Güstrow e.V.

Darüber hinaus unterstützt das Beratungszentrum Bützow der Diakonie Familien Inhaftierter bei Erziehungsfragen und in schwierigen Situationen durch Gespräche in den Räumen der Diakonie oder in Ihren Häuslichkeiten. Das Angebot richtet sich vor allem an Familien in der näheren Umgebung.

Das Angebot der Diakonie Güstrow e.V. – innerhalb und außerhalb der JVA – fasst der folgende Blogbeitrag zusammen:

Angebote der JVA für Kinder von Inhaftierten

Die JVA möchte den Kontakt zwischen inhaftierten Elternteilen und deren minderjährigen Kindern besonders fördern und unterstützen. Besuche in der JVA sind für viele Kinder einschüchternd – vor allem für Kleinkinder und Schulkinder. Für inhaftierte Eltern, die Kontakt zu ihren Kindern wünschen und ihrer Erziehungsrolle nachkommen wollen, stellen sich viele neue Fragen und Hürden.

Frau Britta Schacht von der Beratungsstelle Bützow der Diakonie Güstrow e.V.

bietet als pädagogische Unterstützung wöchentliche Elterngruppen für inhaftierte Eltern an. Die Familien der Gruppenteilnehmer können zusätzliche Kinderbesuchstermine vereinbaren. Diese werden von Frau Schacht begleitet, finden im Kinderbesuchsraum statt und werden nicht auf die Regelbesuchszeit angerechnet. Zudem organsiert die JVA regelmäßig besondere Veranstaltungen für Kinder (z.B.: Sommergrillen, Adventsbasteln, Familientage).

Die Zusammenarbeit zwischen der JVA und der Diakonie Güstrow e.V. wird durch die Auridis Stiftung gGmbH gefördert.

Briefe und Pakete

Schriftverkehr

Die Gefangenen können grundsätzlich Post erhalten und versenden. Der Schriftwechsel von Strafgefangenen und Untersuchungsgefangenen wird auf verbotene Gegenstände überprüft.


Einlagen wie z.B. Kalender, Briefpapier, Geld, Zeitschriften etc. in Briefen sind nicht gestattet.

 
Bei Untersuchungsgefangenen kann aufgrund verfahrenssichernder Anordnungen des Gerichts eine Textkontrolle erfolgen. Diese ist im Einzelfall auch bei Strafgefangenen auf Anordnung des Anstaltsleiters möglich, wenn dies aus Gründen der Sicherheit oder zur Abwendung einer schwerwiegenden Störung der Anstalt erforderlich ist. Der Schriftwechsel der Straf- und Untersuchungsgefangenen mit ihrem Verteidiger wird nicht überwacht.

Ihre Postsendungen adressieren Sie bitte wie folgt:


[Vorname] [Name]
JVA Bützow
Kühlungsborner Str.29 a

18246 Bützow

 

Pakete

Der Empfang von Paketen mit Nahrungs- und Genussmitteln ist für Straf- und Untersuchungsgefangene nicht gestattet. Sicherungsverwahrte haben die Möglichkeit, Pakete mit Nahrungs- und Genussmitteln zu empfangen.
Der Empfang von Paketen mit anderem Inhalt bedarf der vorherigen Erlaubnis  der Anstalt.
Um Irritationen zu vermeiden, wenden Sie sich bitte im Vorfeld des Postversands telefonisch an die Mitarbeiter der Besuchsabteilung.  Diese geben Ihnen hierzu gern nähere Auskünfte. Die Mitarbeiter der Besuchsabteilung sind wochentags in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr - 15.00 Uhr unter der Rufnummer 038461-55 2332 telefonisch erreichbar.

Telefonverkehr

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Telefon der Firma Telio

Telefon der Firma Telio

Gefangene können im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Telefonate führen. Eine inhaltliche Kontrolle in Form einer akustischen Überwachung ist ähnlich wie beim Schriftwechsel im Einzelfall möglich. Sie selbst können den Inhaftierten nicht erreichen.
Die Straf- und Untersuchungsgefangenen haben die Möglichkeit, ein Telefonkonto auf Guthabenbasis der Firma „Telio Communications GmbH“ in der JVA einzurichten. Bei der Eröffnung eines solchen Kontos stehen fünf Freiminuten zur Verfügung, die vorrangig zur ersten Kontaktaufnahme mit den Angehörigen dienen sollen, um z. B. die finanzielle Unterstützung zur weiteren Guthabenaufladung zu erbitten.


Dafür können nicht nur Gelder von extern auf das bei der JVA geführte Gefangenengeldkonto überwiesen werden, die der Inhaftierte dann durch die JVA auf das Telefonkonto transferieren lassen kann. Für die Angehörigen besteht auch die Möglichkeit, selbst von extern über die Internetseite der Firma Telio direkt das Guthaben auf dem Telefonkonto aufzuladen. Das spart Zeit und Arbeitsaufwand für die JVA und den Gefangenen.


Das Telefonkonto kann jederzeit aufgelöst werden und nicht verbrauchtes Restguthaben entweder auf das bei der JVA geführte Gefangenenkonto oder an einen externen Empfänger überwiesen werden.

Nähere Informationen zum Telefonsystem "Telio" finden Sie hier:

Bankverbindung und Geldmittel

Bareinzahlungen durch Angehörige / Besucher sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Bitte nehmen Sie Einzahlungen im Wege der Überweisung zu folgenden Bankdaten vor: 

Empfänger:                Landeszentralkasse M-V 

IBAN:                         DE26 1300 0000 0014 0015 18 

BIC:                            MARKDEF1130 

Verwendungszweck: 3601 9600 29692

                                  Name, Vorname und Geburtsdatum des Gefangenen / Untergebrachten 

 

Zweckgebundene Überweisungen sind nach § 60 StVollzG M-V / § 65 SVVollzG M-V nur

- für Maßnahmen der Eingliederung (z. B. Kosten der Gesundheitsfürsorge oder Kosten für Aus- und Fortbildung) sowie

- für Maßnahmen der Pflege sozialer Beziehungen (z. B. Telefonkosten, Kauf von Briefmarken und Schreibmaterialien, Fahrtkosten anlässlich von Lockerungen) möglich.

Die hierfür eingezahlten Gelder dürfen nur für diese Zwecke verwendet werden. Der Anspruch auf Auszahlung ist nicht übertragbar. „Einkauf“ ist KEIN anerkannter Verwendungszweck!

Zweckgebunden eingezahltes Geld ist grundsätzlich unpfändbar. Am Tage der Entlassung aus der Haft verliert das zweckgebunden eingezahlte Geld jedoch seine Zweckbestimmung. Eventuelle Restguthaben werden dann etwaigen Gläubigern zugeführt.

Eigengeldeinzahlungen ohne Zweckbindung bzw. ohne anerkannten Einzahlungszweck unterliegen nicht dem Pfändungsschutz. Bei vorliegenden Pfändungen ist dieses Geld umgehend von der JVA Bützow an die Gläubiger zu überweisen.

Der Gefangene/Untergebrachte erhält über jede Ein- bzw. Auszahlung einen Buchungsbeleg. 

Einzahlungen zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen sind jederzeit - auch außerhalb der Geschäftszeiten - möglich.