Informationen

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Jugendarrestanstalt Neustrelitz (JAA)

Teilanstalt der Justizvollzugsanstalt (JVA) Neustrelitz

 

Die JAA Neustrelitz hat im Mai 2009 ihren Betrieb aufgenommen und weist eine Belegungskapazität von 14 Arrestplätzen auf. Die gesetzliche Grundlage für die Unterbringung ist das Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Mecklenburg-Vorpommern vom 27. Mai 2016.

Die JAA Neustrelitz ist seit dem 01. Juni 2013 zuständig für die Vollstreckung von Freizeit-, Kurz- und Dauerarrest (max. 4 Wochen) an männlichen und weiblichen Jugendlichen sowie Heranwachsenden aller Landgerichtsbezirke in Mecklenburg- Vorpommern.

Ziel: Der Vollzug soll den Arrestierten das von ihnen begangene Unrecht, dessen Folgen und ihre Verantwortung hierfür bewusstmachen. Er soll einen Beitrag leisten, die Arrestierten zu einem eigenverantwortlichen Leben ohne weitere Straftaten zu befähigen.

Der Vollzug wird erzieherisch gestaltet und ist auf die Erreichung des Vollzugsziels ausgerichtet.

Orientiert an einem geregelten und strukturierten Tagesablauf werden den Arrestierten sozial angemessene Verhaltensweisen unter der Achtung der Rechte Dritter vermittelt. Die erzieherische Gestaltung erfolgt insbesondere durch Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Arrestierten im Hinblick auf ein künftiges Leben ohne Straftaten.

Während ihres Aufenthaltes im Jugendarrest, wird den Arrestierten ihr Fehlverhalten bewusstgemacht und ihnen wird in geeigneter Weise vermittelt, dass sie Verantwortung für ihr Verhalten übernehmen und die notwendigen Konsequenzen für ihr künftiges Leben ziehen müssen. Einzel- und Gruppenmaßnahmen wechseln sich ab.

In Einzelgesprächen müssen sich die Arrestierten u.a. mit den eigenen Straftaten, deren Ursachen und Folgen auseinandersetzen.

In Gruppen finden u.a. Maßnahmen der Gewalt-, Suchtprävention und der Schuldentilgung statt. Es kommen darüber hinaus Maßnahmen zur lebenspraktischen, beruflichen und schulischen Entwicklung in Betracht.

Es gibt täglich aber auch verschiedene Sportangebote und Maßnahmen zur strukturierten Gestaltung der Freizeit.

Die Arrestierten sind verpflichtet, an allen Maßnahmen mitzuwirken. Ihnen wird ermöglicht, sich täglich mindestens eine Stunde im Freien aufzuhalten.

 

 

Tagesablauf

 

 

 

 

Der Tagesablauf in der JAA Neustrelitz (Auszug)

 

07.00 Uhr            Wecken/Morgenkostausgabe

08.00 Uhr            Frühsport

09.30 Uhr            Beschäftigungsmaßnahme

11.30 Uhr            Mittagskostausgabe

14.00 Uhr            Aufenthalt im Freien

15.00 Uhr            Reinigung der Arresträume/Duschen

16.30 Uhr            Abendkostausgabe

17.00 Uhr            Freizeitaufschluss (bei Wohlverhalten)

ab 19.15 Uhr       Nachtverschluss

Die Arrestierten werden während der Einschlusszeiten in Arresträumen einzeln untergebracht.

Informationen zum Arrestantritt

 

Informationen für zukünftige Arrestierte und was Sie bei Arrestantritt in der JAA Neustrelitz beachten sollten:

Wenn Sie eine Ladung zum Arrestantritt von uns erhalten, stellen Sie sich freiwillig und pünktlich. Das hat mehrere Vorteile:

- Wir holen Sie (wenn Sie mit der Bahn anreisen) bei Bedarf vom Neustrelitzer Hauptbahnhof ab und bringen Sie am Entlassungstag auch wieder zurück.

Weitere Hinweise dazu finden Sie unter der Rubrik: Anfahrt

- Sie dürfen früher am Gemeinschaftsleben in der JAA teilnehmen, als Arrestierte, die von der Polizei festgenommen und zugeführt werden müssen.

 

Was müssen Sie zum Arrestantritt unbedingt mitbringen?

  • Ladung zum Arrestantritt
  • Personalausweis oder (Kinder)- Reisepass oder Kopie der Geburtsurkunde
  • Krankenversicherungskarte
  • Geld für die Heimfahrt (auch wenn Sie abgeholt werden sollten). Weitere Hinweise dazu finden Sie unter der Rubrik: Fragen

 

Weiterhin können Sie mitbringen:

  • Bargeld für die Möglichkeit des zusätzlichen Einkaufs in der JAA (zum Beispiel Süßigkeiten, Getränke, Briefmarken, Briefumschläge/max. 12,00 € in der Woche)
  • → bitte beachten: gilt nicht für Freizeit- und Kurzarrest
  • Lehrbücher und Unterrichtsmaterial, wenn Sie aktuell zur Schule gehen bzw. eine Berufsausbildung absolvieren
  • Verschreibungspflichtige Medikamente, die Sie aus gesundheitlichen Gründen regelmäßig einnehmen müssen
  • Briefmarken, Briefumschläge, Schreibblock, Bleistift
  • 5 Fotos Ihnen nahestehender Personen
  • Turnschuhe, Badelatschen, Haarbürste
  • weibliche Arrestierte können eigene Unterwäsche (BH, Slip) mitbringen

Was dürfen Sie nicht mitbringen? 

  • Tabakwaren, Feuerzeug, Alkohol, Drogen, Getränke, Lebensmittel
  • Radio, Fernseher und sonstige technische Geräte sowie Schmuck

 

Für mitgebrachte Wertgegenstände übernimmt die JAA bei Verlust und Beschädigung keine Haftung.

Ihnen wird für die Zeit ihres Aufenthaltes in ausreichendem Umfang Anstaltskleidung durch die JAA zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erhalten sie von uns Bettwäsche, Handtücher und notwendige Hygieneartikel.