Fragen
Geld
Darf ich Geld mitbringen und wenn ja, wie viel darf (sollte) ich mitbringen?
Sie dürfen bei Arrestantritt Geld mitbringen. Das mitgebrachte Geld wird in der Arrestverwaltung verwahrt. Hiervon können Sie (wenn Sie einen Dauerarrest verbüßen) Ihren Einkauf tätigen, um sich zum Beispiel mit Getränken, Süßigkeiten, Briefmarken u.a. zu versorgen.
Von den Mitarbeitern der JAA wird allerdings zunächst darauf geachtet, dass Sie über genügend Geld für die Rückfahrt zur Entlassungsanschrift verfügen (auch wenn Sie abgeholt werden sollten). Das Geld (in der Regel 24,00 € für ein MV-Ticket) wird bei uns für den Fall der Nichtabholung lediglich hinterlegt. Sie bekommen es am Entlassungstag wieder zurück.
Der Einkauf ist für Dauerarrestierte in der Regel von Montag bis Donnerstag möglich. Voraussetzung ist, dass Sie über genügend eigene Geldmittel verfügen (abzüglich des hinterlegten Fahrgeldes) und sich beanstandungsfrei verhalten. Die Höchstsumme des Einkaufes ist täglich auf 3,00 € begrenzt.
Beispiel: Sie haben eine dreiwöchige Arrestzeit zu verbüßen und haben 50,00 € mitgebracht. Abzüglich 24,00 € für die Heimfahrt (MV-Ticket) bleiben 26,00 € übrig. Von diesem Restgeld können Sie für 12,00 € pro Woche max. einkaufen.
Post
Darf ich Briefe schreiben?
Der schriftliche Briefwechsel ist uneingeschränkt möglich. Sie können also Briefe versenden, aber auch von Ihren Familienangehörigen und Freunden empfangen.
Unsere Postanschrift lautet:
(Ihr) Name
Jugendarrestanstalt Neustrelitz
Am Kaulksee 317235 Neustrelitz
Sie können zum Arrest Briefmarken, Briefumschläge und einen Schreibblock mitbringen. Sie können aber auch Briefmarken bei uns käuflich erwerben.
Besuch
Darf ich Besuch erhalten?
Besuche von Angehörigen und Freunden während des Arrestaufenthaltes sind im Allgemeinen nicht möglich.
Besuche von der Jugendgerichtshilfe, der Bewährungshilfe, den zuständigen Betreuern oder Rechtsanwälten sind nach telefonischer Voranmeldung möglich.
Telefonieren
Darf ich telefonieren?
Das Telefonieren mit Familie bzw. Freunden ist in der Regel nicht erlaubt. Ein mitgebrachtes Handy müssen Sie beim Arrestantritt abgeben, es wird bei uns in der Arrestverwaltung verwahrt.
Ansprechpartnerinnen für ihre Familienangehörigen und Freunde sind Frau Wils (bei 1- und 2 – wöchigem Arrest) und Frau Dethloff (bei 3- und 4- wöchigem Arrest).
Die entsprechenden Telefonnummern finden Sie unter der Rubrik: Kontakt
Bei einer möglichen vorzeitigen Entlassung werden die Angehörigen oder der Freund/ die Freundin rechtzeitig durch uns informiert. Deshalb bringen Sie bitte die Telefonnummer Ihrer Bezugsperson zum Arrestantritt mit, damit der Kontakt zeitnah hergestellt werden kann.
Rauchen
Darf ich rauchen?
Das Rauchen ist Ihnen in der Zeit Ihres gesamten Aufenthaltes im Jugendarrest nicht gestattet.
Arrestantritt verschieben?
Darf ich meinen Arrest auch später antreten?
Wenn Sie Schüler bzw. Berufsschüler sind, können Sie Ihren Arrest (insbesondere den Freizeitarrest am Wochenende) selbstverständlich auch nach Schulschluss beginnen, sollten uns dann aber telefonisch davon in Kenntnis setzen, wann Sie Ihren Arrest antreten (Uhrzeit).
Achtung: Dann verschiebt sich allerdings auch Ihr Entlassungszeitpunkt.
Beispiel: Sie treten Ihren Freizeitarrest am Freitag regulär um 09.00 Uhr an, dann werden Sie am Sonntag um 09.00 Uhr entlassen.
Wenn Sie Ihren Freizeitarrest am Freitag erst um 17.00 Uhr antreten, werden Sie am Sonntag um 17.00 Uhr entlassen.
Wollen Sie in dringenden Ausnahmefällen um Aufschub der Arrestvollstreckung bitten, rufen Sie uns unverzüglich nach Erhalt der Ladung an.
Die Telefonnummern der Arrestverwaltung finden Sie unter der Rubrik: Kontakt
Fahrkosten
An wen kann ich mich wenden, wenn ich kein Geld für die Fahrkarte habe?
Sollten Sie sich aus finanziellen Gründen keine Fahrkarte zum Arrestantritt leisten können, wenden Sie sich an das für Sie zuständige Amtsgericht, welches Sie zum Jugendarrest verurteilt hat.
Wenn Sie nach der Entlassung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Ihrem Wohnort fahren müssen, kann bedürftigen Arrestierten ein Reisekostenzuschuss von der Anstalt gewährt werden.
Entlassung
Gibt es eine Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung?
Eine vorzeitige Entlassung wegen "guter Führung" aus dem Jugendarrest ist für Dauerarrestierte möglich.
1 Woche bzw. 2 Wochen Dauerarrest = max. 1 Tag (24 Stunden)
3 Wochen bzw. 4 Wochen Dauerarrest = max. 2 Tage (48 Stunden).
Beispiele:
Sie haben einen einwöchigen Dauerarrest zu verbüßen und Sie haben sich an einem Montag fristgerecht um 09.00 Uhr hier gestellt. Dann werden Sie bei "guter Führung" (in derselben Woche) am Sonntag um 09.00 Uhr entlassen.
Sie haben einen vierwöchigen Dauerarrest zu verbüßen und Sie haben sich an einem Montag fristgerecht um 09.00 Uhr hier gestellt. Dann werden Sie bei "guter Führung" (nach den vier Wochen) am Samstag, 09.00 Uhr entlassen.
Wenn Sie als Angehörige Fragen zum konkreten Entlassungstermin haben, rufen Sie in der "letzten" Arrestwoche hier an! Die Telefonnummern der Ansprechpartnerinnen finden Sie in der Rubrik Kontakte.
Oder Sie hinterlegen Ihre Telefonnummer, wenn Sie Ihren Angehörigen zum Arrestantritt bringen. Dann rufen wir Sie auch gern in der letzten Arrestwoche an und teilen Ihnen den konkreten Entlassungszeitpunkt mit.