Aufgaben

Ziel des Jugendstrafvollzuges

Grundlegendes Ziel des Justizvollzugs ist die Resozialisierung der Gefangenen.

Aufgabe des Justizvollzuges ist es, Gefangene darauf vorzubereiten, künftig ein eigenverantwortliches Leben ohne Straftaten führen zu können. Ebenfalls hat der Justizvollzug die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen.

Der gesetzliche Auftrag für die Teilanstalt Jugendanstalt ist im Jugendstrafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (JStVollzG M-V) festgeschrieben.

Den gesetzlichen Auftrag für den Vollzug der Freiheitsstrafe an erwachsenen Strafgefangenen finden Sie im Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe in Mecklenburg - Vorpommern.

Den gesetzlichen Auftrag für den Vollzug des Jugendarrestes in der Teilanstalt Jugendarrest finden Sie im Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Mecklenburg-Vorpommern