Informationen für Bewerberinnen und Bewerber
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bei den Sozialen Diensten der Justiz
Das Aufgabengebiet der Sozialen Dienste der Justiz als Teil der ambulanten Strafrechtspflege umfasst vollständig den Bereich der Bewährungshilfe, der Gerichtshilfe und Führungsaufsicht.
Neben guten Studienabschlüssen haben wir folgende Erwartungen an die Bewerbenden:
Fachkompetenz:
- Kenntnisse über abweichendes Verhalten/Delinquenz, Dissozialität, Gewalt, Sucht, psychische Störungen und/oder Krankheiten, Diskriminierung und Arbeitslosigkeit
- Fähigkeit zum empathischen Umgang mit straffällig gewordenen Menschen und zum Aufbau tragfähiger Arbeitsbeziehungen
- Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit schweren Straftaten
- Kompetenz in Beratung und Gesprächsführung
- berufliche Erfahrungen in der Arbeit mit Straffälligen sind erwünscht, aber nicht Bedingung
Persönliche Kompetenz:
- Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit schweren Straftaten
- sicheres Auftreten
- Verantwortungsbewusstsein und Belastbarkeit
- professionelles Verhältnis von Nähe und Distanz
- gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- Reflexionsfähigkeit
Soziale Kompetenz:
- Bereitschaft zur Arbeit im Team
- Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsfähigkeit
- Kreativität und Innovationsbereitschaft
- eigenverantwortliche Arbeitsorganisation
Sonstige Voraussetzungen:
- Identifikation mit dem Auftrag der Justiz!
- Bereitschaft zu Fortbildungen
- EDV-Kenntnisse zur Nutzung unserer Fachanwendung, elektronischer Akten, Behördenpostfach usw.
- Persönliche Mobilität bzw. verfügbarer PKW sowie die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung
Sie können von uns erwarten:
- ein interessantes, abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Aufgabengebiet sowie Möglichkeiten der Fortbildung und Supervision
- strukturierte und unterstützende Einarbeitung
- ein Dienstverhältnis für Beschäftigte entsprechend den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter werden nach Entgeltgruppe S 15 TV-L vergütet
- die Übernahme in ein späteres Beamtenverhältnis bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen als Sozialinspektorin/Sozialinspektor (A9)
- bei guten Leistungen sind spätere Beförderungen bis zur Sozialamtfrau/zum Sozialamtmann (A11) möglich
Einstellungsvoraussetzungen/Einstellungsverfahren:
- Bachelor of Arts (B.A.) Soziale Arbeit
- Dipl.-Sozialarbeiterin/Dipl.-Sozialarbeiter (FH) bzw
- Dipl.-Sozialpädagogin/Dipl.-Sozialpädagoge (FH)
Der erfolgreiche Abschluss des Studiums mit staatlicher Anerkennung ist Voraussetzung für eine Einstellung. In diesem Fall wird ein erweitertes Führungszeugnis gefordert.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Psychologinnen und Psychologen der Forensischen Ambulanz
Neben guten Studienabschlüssen haben wir folgende Erwartungen an die Bewerbenden:
Fachkompetenz:
- Kenntnisse über abweichendes Verhalten/Delinquenz, Dissozialität, Gewalt, Sucht, psychische Störungen und/oder Krankheiten, Diskriminierung und Arbeitslosigkeit
- gute Diagnostikkenntnisse (insbesondere Kriminalprognose) sind erwünscht
- Fähigkeit zum empathischen Umgang mit straffällig gewordenen Menschen und zum Aufbau tragfähiger Arbeitsbeziehungen
- Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit schweren Straftaten
- sehr hohe Kompetenz in Beratung und Gesprächsführung
- berufliche Erfahrungen in der Arbeit mit Straffälligen sind erwünscht, aber nicht Bedingung
- kriminaltherapeutische Kenntnisse und Erfahrung sind erwünscht, aber nicht Bedingung
Persönliche Kompetenz:
- Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit schweren Straftaten
- sicheres Auftreten
- Verantwortungsbewusstsein und Belastbarkeit
- professionelles Verhältnis von Nähe und Distanz
- gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- Reflexionsfähigkeit
Soziale Kompetenz:
- Bereitschaft zur Arbeit im Team
- Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsfähigkeit
- Kreativität und Innovationsbereitschaft
- eigenverantwortliche Arbeitsorganisation
Sonstige Voraussetzungen:
- Identifikation mit dem Auftrag der Justiz!
- Bereitschaft zu Fortbildungen
- EDV-Kenntnisse zur Nutzung unserer Fachanwendung, elektronischer Akten, Behördenpostfach usw.
- Persönliche Mobilität bzw. verfügbarer PKW sowie die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung
Sie können von uns erwarten:
- ein interessantes, abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Aufgabengebiet sowie Möglichkeiten der Fortbildung und Supervision
- strukturierte und unterstützende Einarbeitung
- ein Dienstverhältnis für Beschäftigte entsprechend den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Psychologinnen und Psychologen werden nach Entgeltgruppe 13 TV-L vergütet
- die Übernahme in ein späteres Beamtenverhältnis bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen als Psychologierätin/Psychologierat (A13)
- bei guten Leistungen ist die spätere Beförderung zur Psychologieoberrätin/zum Psychologieoberrat (A14) möglich
Einstellungsvoraussetzungen/Einstellungsverfahren:
- Master of Science (M.Sc.) Psychologie
- Diplom-Psychologin/Diplom-Psychologe (Dipl.-Psych.)
Der erfolgreiche Abschluss des Studiums ist Voraussetzung für eine Einstellung. In diesem Fall wird ein erweitertes Führungszeugnis gefordert.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.