Über das LaStar
Die Errichtung des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit erfolgte vor dem Hintergrund, dass der Umgang mit straffällig gewordenen Mitmenschen einen besonders sensiblen Bereich darstellt, der immer stärker im Fokus der Öffentlichkeit steht, nicht zuletzt, weil die Bevölkerung aufgrund von durch die Medien aufgegriffenen und aufgearbeiteten Einzelfällen ein immer größeres Bedürfnis nach noch höherer Sicherheit verspürt.
Diesem Bedürfnis wird man zwar nie zu 100% gerecht werden können, aber durch die Vereinigung der drei vorgenannten tragenden Säulen ambulanter Straffälligenarbeit unter einem Dach soll strukturell eine Bündelung der fachlichen Kompetenzen in diesem Bereich erreicht werden. Ziel ist es, durch die Verzahnung von Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Forensischer Ambulanz eine Steigerung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zu erreichen.
Dies folgt unter anderem auch aus den Erfahrungen, die man mit der sogenannten Integralen Straffälligenarbeit - kurz InStar genannt - gemacht hat. Das bereits seit 2007 bestehende, bundesweit einzigartige Kooperationskonzept zwischen Bewährungshilfe und Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern hat gezeigt, dass für eine erfolgreiche Arbeit mit Straffälligen zwei Faktoren von entscheidender Bedeutung sind:
Zum Einen darf es zwischen den beteiligten staatlichen Organisationen und Personen zu keinen Informations- oder Reibungsverlusten kommen und zum Anderen muss den Betroffenen bewusst werden, dass es sich bei der staatlichen Straffälligenarbeit um ein abgestimmtes und in sich geschlossenes System handelt, das ihnen einerseits Betreuung und Unterstützung bietet, andererseits aber auch spürbare Kontrollfunktionen wahrnimmt und Konsequenzen androht.
Die Konzentration der gesamten ambulanten staatlichen Straffälligenarbeit in einer Behörde verhindert zudem Informationsverluste an den Schnittstellen zwischen den drei Säulen der ambulanten Straffälligenarbeit und garantiert die Bearbeitung der vielfältigen und zum Teil problematischen Fälle nach landeseinheitlichen Standards.
Mit dem LaStar steht damit für die Staatsanwaltschaften, die Justizvollzugseinrichtungen, die Vollstreckungsgerichte, die Polizei aber auch für alle anderen in der Strafrechtspflege tätigen Institutionen ein entscheidungskompetenter und leistungsstarker Ansprechpartner zur Verfügung, der zeitnahes und effizientes Handeln sichert.
Hinzu kommt, dass im Sinne einer bürgerfreundlichen Verwaltung das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit - einschließlich der interessierten Öffentlichkeit - als die für diesen Bereich verantwortliche Behörde eindeutig erkennbar ist.