Soziale Dienste

Die Sozialen Dienste der Justiz als Teil des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit sind mit den vier regionalen Geschäftsbereichen Rostock, Schwerin, Stralsund und Neubrandenburg in den dazugehörigen Dienststellen in Mecklenburg-Vorpommern präsent. Sie nehmen die Aufgaben der Gerichts- und Bewährungshilfe sowie Führungsaufsicht wahr.

Von den über 80 Gerichts- und Bewährungshelfer/-innen im ganzen Land Mecklenburg-Vorpommern werden rund 4600 Verfahren im Rahmen von Bewährungshilfe und Führungsaufsicht betreut. In der Gerichtshilfe werden jährlich ca. 600 Gerichtshilfeaufträge bearbeitet.

Die Sozialen Dienste der Justiz arbeiten eng mit justizinternen Auftraggebern und Partnern, wie den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen zusammen. Im Zentrum ihrer Arbeit steht neben der sozialen Integration straffälliger Menschen die Auseinandersetzung mit deren Straftaten.

Die Aufgaben der Sozialen Dienste der Justiz:

Das Leistungsangebot der Sozialen Dienste der Justiz richtet sich an Jugendliche und Erwachsene. Diese Personen werden durch gerichtliche sowie staatsanwaltliche Entscheidungen der Gerichts- und Bewährungshilfe zugewiesen.

Gerichts- und Bewährungshelfer/-innen werden im Auftrag der Gerichte und Staatsanwaltschaften tätig. Sie überwachen die Erfüllung der Auflagen und Weisungen im Rahmen der Bewährungshilfe und Führungsaufsicht und berichten den Gerichten und Staatsanwaltschaften über den jeweiligen Verfahrensstand und die Lebensführung ihrer Klientel. Die Maßnahmeplanung steuert den Arbeitsprozess. In dieser werden gerichtliche und staatsanwaltliche Vorgaben sowie anamnestische Daten zur Lebenssituation der Klientel aufgenommen. Auf dieser Grundlage werden Arbeitsschritte festgelegt. Als methodische Arbeitsformen werden die Einzelfallhilfe, die Gruppenarbeit und sozialraumbezogene Interventionen genutzt.

Die Arbeitsbereiche der Sozialen Dienste der Justiz:

Bewährungshilfe...

Bewährungshilfe ist eine Form der ambulanten Straffälligenhilfe. Aufgabe von Bewährungshelfer/-innen ist die Betreuung und Aufsicht von Straftätern, deren Freiheitsstrafe von vornherein oder nach Verbüßung eines Teils der Haft zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ihr Ziel ist die Verhinderung neuer Straftaten durch die soziale Integration von Straftätern.

Führungsaufsicht...

Führungsaufsicht ist eine ambulante Maßregel der Besserung und Sicherung für Straffällige mit erhöhtem Rückfallrisiko. Sie tritt insbesondere nach Vollverbüßung einer längeren Haftstrafe, nach Entlassung aus der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, einer Entziehungsanstalt oder aus der Sicherungsverwahrung ein. Ziel ist eine nachsorgende Betreuung der Betroffenen, die im Besserungs- und Sicherungsinteresse besonderer kontrollierender Begleitung und Unterstützung bedürfen.

Gerichtshilfe...

Gerichtshilfe wird im Ermittlungs- und Vollstreckungsverfahren tätig. Im Ermittlungsverfahren werden Daten zur Persönlichkeit, zur Lebenssituation, zum sozialen Umfeld sowie gegebenenfalls zur Tatmotivation von Angeschuldigten und Verurteilten erhoben. Die Erkenntnisse dienen dem Gericht zur Vorbereitung einer sachgerechten Entscheidung im Straf- und Vollstreckungsverfahren. Im Vollstreckungsverfahren wirkt die Gerichtshilfe bei der Vermittlung und Überwachung von gemeinnütziger Arbeit, Zahlungsauflagen oder bei der Umsetzung von Weisungen mit.

Justizinterne und -externe Kooperation

Seit dem 1. Oktober 2007 wird in Mecklenburg-Vorpommern landesweit nach dem Konzept der Integralen Straffälligenarbeit (InStar) gearbeitet. InStar regelt die Kooperation zwischen Vollzugsanstalten, den Sozialen Diensten der Justiz und der Forensischen Ambulanz verbindlich.
Ziel des Konzeptes ist ein abgestimmtes Vorgehen der "stationären" und häufig daran anschließenden "ambulanten" Maßnahmen in der Bewährungs- und Führungsaufsicht.

Die Einbeziehung der Bewährungshelfer/-innen während der Entlassungsphase ermöglicht eine realistische Entlassungsplanung unter Berücksichtigung der vorhandenen Gegebenheiten des sozialen Nahraums. Neben der Entlassungsplanung erfolgt die arbeitsteilige Umsetzung der Entlassungsmaßnahmen durch den Vollzug und den Bewährungshelfern. Die komplexen Problemlagen, die mit dem Übergang aus dem Strafvollzug in die Freiheit verbunden sind, lassen sich durch die abgestimmte und koordinierte Vorgehensweise effizienter lösen. Auf diese Weise soll einer erneuten Straffälligkeit entgegengewirkt und möglichst das Risiko einer erneuten Inhaftierung verhindert werden.

Im Rahmen der Führungsaufsicht wird in begründeten Einzelfällen Haftentlassenen die Weisung erteilt, sich zusätzlich in der Forensischen Ambulanz vorzustellen bzw. behandeln zu lassen. In diesen Fällen findet zudem eine enge Kooperation zwischen Bewährungshelfer/-in und der Psychologin bzw. dem Psychologen der Forensischen Ambulanz statt.

Bei besonders gefährlichen aus der Haft entlassenen Straftätern, die unter Führungsaufsicht stehen, kann die Aufnahme in das Sicherheitskonzept für optimierte Kontrolle und Sicherheit "FoKuS" erfolgen. In diesen Fällen kooperieren die Bewährungshelfer/-innen, die Forensische Ambulanz und die zentrale Führungsaufsichtsstelle besonders eng mit der Polizei vor Ort.

Die vielfältigen, auf den Einzelfall abzustimmenden Maßnahmen und Interventionen, stellen die Justiz vor große Aufgaben. Sie ist bei der Gestaltung der Resozialisierungsmaßnahmen auf die Kooperation mit staatlichen, kommunalen und nichtstaatlichen Einrichtungen und Organisationen angewiesen, die Leistungen vorhalten, die für die soziale und berufliche Integration, die Auseinandersetzung mit problematischen Verhaltensweisen und die Versorgung mit materiellen Gütern und Wohnraum gebraucht werden.

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Kontakt

Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit M-V
Dierkower Damm 29
18146 Rostock
Telefon: 0385 / 588390-00
Telefax: 0385 / 588390-79

Bewährungshilfe

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Was versteht man unter Bewährungshilfe?

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Forensische Ambulanz

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Die Aufgaben der Forensischen Ambulanz

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