Informationen zur Ausbildung

Aufgaben und Anforderungen an den mittleren allgemeinen Vollzugsdienst

Aus dem Vollzugsziel gemäß Strafvollzugsgesetz sowie aus der Aufgabe, den Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten sicherzustellen, ergeben sich vielfältige Arbeitsinhalte für den allgemeinen Vollzugsdienst innerhalb der JVA.
Hinsichtlich der Betreuungsaufgabe werden durch die Justizvollzugsbeamten z.B. die Essenausgabe an die Inhaftierten, die Überwachung des Aufenthalts im Freien, die Ausgabe von Gegenständen des täglichen Bedarfs, die Annahme von Anliegen und Beschwerden, die Antragsbearbeitung, der Wäsche- und Büchertausch oder auch die Verhaltensbeobachtung mit gleichzeitiger Führung von Wahrnehmungsbögen realisiert.

Von den Mitarbeitern des allgemeinen Vollzugsdienstes wird auch erwartet, dass sie die Kenntnis über gefährdende Situationen für den Gefangenen haben. Hierzu zählen z.B. finanzielle und familiäre Probleme der Insassen, Drogenabhängigkeit, Angst vor der Verurteilung, Ungewissheit über die private und berufliche Zukunft sowie Trennungsängste.

Neben der Betreuung der Inhaftierten obliegen dem allgemeinen Vollzugsdienst auch Behandlungsaufgaben. Dazu gehört die Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten wie z.B. dem Psychologischen Dienst.

Der allgemeine Vollzugsdienst organisiert nicht nur Hilfs-, Behandlungs- und Freizeitmaßnahmen, sondern muss auch in der Lage sein, diese fachgerecht umzusetzen.

Der allgemeine Vollzugsdienst hat zudem Sicherungs- und Überwachungsaufgaben zu erfüllen. Justizvollzugsbeamte müssen in der Lage sein, Alarm- und Sicherungsanlagen fachgerecht zu bedienen. Weitere Tätigkeiten ergeben sich u. a. aus der Überwachung von Besuchen der Inhaftierten. Der Dienst wird in mehreren Schichten pro Tag geleistet.

Gliederung der Ausbildung

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in der Regel in folgende Ausbildungsabschnitte:

1. eine vierwöchige Einführung

2. eine mindestens achtmonatige theoretische Ausbildung

3. eine berufspraktische Ausbildung

Inhalte der Ausbildung

Die theoretische Ausbildung

Die Vermittlung des Grundlagen- bzw. Fachwissens erfolgt in der Bildungsstätte Justizvollzug bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Güstrow.

Dabei werden Kenntnisse aus folgenden Fachgebieten vermittelt:

Fachgebiet: Recht

  • Staatsrecht, Verfassungsrecht und Grundrechte
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Beamtenrecht
  • Vollzugsrecht

Fachgebiet: Sicherheit und Ordnung

  • Waffenlose Selbstverteidigung
  • Sport
  • BKS
  • Schießausbildung
  • Brandschutzhelferausbildung
  • Erste Hilfe

Fachgebiet: Vollzugsaufgaben

  • Vollzugsdienstliche Praxis
  • Praxistraining
  • Vollzugsverwaltungskunde
  • Dokumentation und Berichtswesen (Deutsch)
  • Wahrnehmung und Beobachtung

Fachgebiet: Sozialwissenschaften / Ethik im Vollzug

  • Psychologie / Kriminologie
  • Sozialpädagogik
  • Pädagogik

Fachgebiet: Vollzugliche Milieuarbeit

  • Soziales Kompetenztraining
  • Soziales Training
  • Mediationstag
  • Besuch Sotha

Fachgebiet: Politische Bildung

  • Einführung in die Arbeit durch den Abteilungsleiter 2
  • Exkursion (Museum: ehemalige U-Haft der Staatssicherheit, Polizeipräsidium)
  • Workshop mit der Polizei
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Projektarbeit

Die berufspraktische Ausbildung

Die berufspraktische Ausbildung wird in mindestens drei Justizvollzugseinrichtungen mit unterschiedlichen Vollzugsformen stattfinden. Dabei werden jeweils mindestens zwei Monate

  • im Vollzug der Freiheitsstrafe
  • im Vollzug der Untersuchungshaft
  • im Jungendvollzug und
  • im offenen Vollzug

durchgeführt.

Die APO AVD/WD M-V befindet sich derzeit in der Überarbeitung

Besoldung

Während des Vorbereitungsdienstes erhalten Sie Anwärterbezüge, der Grundbetrag beträgt zurzeit monatlich 1.239,84 € brutto zzgl. Anwärterzuschlag (35% des Anwärtergrundgehaltes), plus eine Zulage während der berufspraktischen Ausbildung.
Zusätzlich werden jährliche Sonderzuwendungen nach den jeweiligen Landesregelungen gezahlt.
Bei entsprechendem Familienstand werden ein Familienzuschlag und auf Antrag vermögenswirksame Leistungen gewährt.
Als Beamtin oder Beamter unterliegen Sie nicht der Sozialversicherungspflicht. Es werden daher nur Lohn- und ggf. Kirchensteuer abgezogen sowie Solidaritätszuschlag.
Da für Sie als Beamtin oder Beamter keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht und Sie vom Dienstherrn auch nicht krankenversichert werden, ist der Abschluss einer freiwilligen Krankenversicherung bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse erforderlich. Im Krankheitsfall erhalten Sie eine anteilige Beihilfe, sofern für den nicht gedeckten Teil eine anderweitige freiwillige Krankenversicherung nachgewiesen wird.

Arbeitszeit

Grundsätzlich beträgt die Arbeitszeit im öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern derzeit 40 Stunden/Woche. Im allgemeinen Vollzugsdienst arbeiten Sie auch während der berufspraktischen Ausbildung überwiegend im Wechselschichtdienst, woraus sich andere Wochenarbeitszeiten ergeben können. Neben Früh-, Spät- und Nachtschicht sind auch Dienste an den Wochenenden und Feiertagen erforderlich. Geleistete Mehrarbeit wird durch die Gewährung von freien Tagen ausgeglichen.

Urlaub

Sie erhalten 30 Tage Urlaub im Jahr.

sonstige Leistungen

Während der Ausbildung wird Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine amtlich unentgeltliche Unterkunft durch die Bildungsstätte zur Verfügung gestellt.

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