Informationen für Besucher

Stand 18.12.23 

Besuchstermine in 2024

Jeder Strafgefangene hat die Möglichkeit, Besuch von Angehörigen oder Bekannten zu empfangen. Modalitäten und Termine hierzu können in der Besuchsabteilung der JVA Waldeck erfragt werden.

Telefon: 038208-67 254

 

Für Untersuchungsgefangene mit verfahrenssichernden Maßnahmen:

Montag - Donnerstag                                     08.00 Uhr bis 09.00 Uhr

Für Untersuchungs –und Strafgefangene

Montag – Donnerstag                                    09.30 Uhr bis 11.30 Uhr

                                                                       13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Donnerstag (2x im Monat)                            15.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Freitags:                                                         nur Behördenbesuch

Feiertage:                                                       Kein Besuch

Sonnabend (2x im Monat)                             08.00 bis 10.00 und 10.30-12.30 Uhr

Samstage 2024:                                                        Donnerstage 2024:

Januar:            06.01. / 20.01.                                    11.01. / 25.01.

Februar:          03.02. / 17.02.                                    08.02. / 22.02.

März:              02.03. / 16.03.                                    07.03. / 21.03.

April:              06.04. / 20.04.                                    11.04. / 25.04.

Mai:                04.05. / 25.05.                                    16.05. / 30.05.

Juni:                08.06. / 22.06.                                    13.06. / 27.06.

Juli:                 06.07. / 20.07.                                    11.07. / 25.07.

August:           10.08. / 31.08.                                    01.08. /22.08.

September:      14.09. / 28.09.                                    05.09. / 19.09

Oktober:         12.10. / 26.10.                                    10.10. / 24.10.

November:      09.11. / 23.11.                                    14.11. / 28.11.

Dezember:      07.12. / 14.12                                     05.12. /19.12.

 

Ebenso dürfen Untersuchungsgefangene Besuch erhalten, soweit eine verfahrenssichernde Anordnung des Gerichts dem nicht entgegensteht. Auch hier geben Ihnen die Mitarbeiter der Besuchsabteilung gerne Auskunft.

Für alle Gefangenen beträgt die Gesamtdauer des Besuches mindestens 2 Stunden im Monat. Bei Besuchen von Kindern unter 14 Jahren in Begleitung von Erziehungsberechtigten kann sich die Gesamtdauer um weitere zwei Stunden erhöhen. Im  Rahmen der durch die Anstalt geregelten Besuchszeiten kann einzelner Besuch bis zur Dauer von vier Stunden gewährt werden.

Die Besuche werden optisch überwacht.

 

Geld

Bareinzahlungen sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Lediglich Einzahlungen zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen sind - auch außerhalb der Geschäftszeiten - möglich.

Geschäftszeiten der Zahlstelle:  
Montag – Donnerstag 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 14:00 Uhr

Angehörige können für den Gefangenen Geld überweisen:

Empfänger: JVA Waldeck, Name, Vorname des Gefangenen
IBAN: DE26 1300 0000 0014 0015 18
BIC: MARKDEF1130
Verwendungszweck: 365 196 0002 931, Name, Vorname des Gefangenen

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

Bei Überweisung ist darauf zu achten, dass alle Angaben auf dem Überweisungsträger gut lesbar sind.

Im Feld „Verwendungszweck“ des Überweisungsträgers muss stets zuerst das Kassenzeichen der JVA Waldeck - 365 196 000 29 31 - angegeben sein und erst danach der Familien- und Vorname.

Zweckgebundene Einzahlungen sind nach § 60 StVollzG M-V nur für Maßnahmen der Eingliederung (z. B. Kosten der Gesundheitsfürsorge oder Kosten für Aus- und Fortbildung) sowie für Maßnahmen der Pflege sozialer Beziehungen (z. B. Telefonkosten, Kauf von Briefmarken und Schreibmaterialien, Fahrtkosten anlässlich von Lockerungen) möglich.

Mit einem solchen Zweck eingezahlte Gelder dürfen ausschließlich für den angegebenen Zweck verwendet werden. Der Anspruch auf Auszahlung ist nicht übertragbar.

Eigengeldeinzahlungen ohne Zweckbindung bzw. ohne Anerkennung des Einzahlungs-zweckes unterliegen nach dem Landesstrafvollzugsgesetz M-V nicht dem Pfändungsschutz. Dies hat zur Folge, dass dieses Eigengeld bei Vorlage einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme an den Gläubiger abzuführen ist. Dies gilt auch für Einzahlungen für den Anstaltseinkauf!

In Zweifelsfällen fragen Sie bitte vor der Einzahlung beim zuständigen Vollzugsabteilungsleiter oder Sachbearbeiter in der JVA nach.

Ausnahme:

Strafgefangenen, die über Eigengeld verfügen und keine Vergütung (z. B. Arbeitsentgelt) erhalten, wird aus dem vorhandenen Eigengeld ein angemessenes Hausgeld für den Einkauf festgesetzt. Das festgesetzte angemessene Hausgeld ist unpfändbar.

Bei Untersuchungsgefangenen gilt ein monatlicher Pfändungsfreibetrag vom Eigengeld in Höhe von 20 % des Sozialhilferegelsatzes für einen Haushaltsvorstand.


Schriftverkehr und Telefonate

Die Gefangenen können grundsätzlich Post erhalten und versenden. Der Schriftwechsel von Strafgefangenen und Untersuchungsgefangenen wird auf verbotene Gegenstände überprüft. Bei Untersuchungsgefangenen kann aufgrund verfahrenssichernder Anordnungen des Gerichts eine Textkontrolle erfolgen. Diese ist im Einzelfall auch bei Strafgefangenen auf Anordnung des Anstaltsleiters möglich, wenn dies aus Gründen der Sicherheit oder zur Abwendung einer schwerwiegenden Störung der Anstalt erforderlich ist. Der Schriftwechsel der Straf- und Untersuchungsgefangenen mit ihrem Verteidiger wird nicht überwacht.

Ebenso können die Gefangenen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Telefonate führen. Eine inhaltliche Kontrolle in Form einer akustischen Überwachung ist ähnlich wie beim Schriftwechsel im Einzelfall möglich.
Die Straf- und Untersuchungsgefangenen haben die Möglichkeit, ein Telefonkonto auf Guthabenbasis der Firma „Telio Communications GmbH“ in der JVA einzurichten. Bei der Eröffnung eines solchen Kontos stehen fünf Freiminuten zur Verfügung, die vorrangig zur ersten Kontaktaufnahme mit den Angehörigen dienen sollen, um z. B. die finanzielle Unterstützung zur weiteren Guthabenaufladung zu erbitten.

Dafür können nicht nur Gelder von extern auf das bei der JVA geführte Gefangenengeldkonto überwiesen werden, die der Inhaftierte dann durch die JVA auf das Telefonkonto transferieren lassen kann. Für die Angehörigen besteht auch die Möglichkeit, selbst von extern über die Internetseite der Firma Telio direkt das Guthaben auf dem Telefonkonto aufzuladen. Das spart Zeit und Arbeitsaufwand für die JVA und den Gefangenen.

Das Telefonkonto kann jederzeit aufgelöst werden und nicht verbrauchtes Restguthaben entweder auf das bei der JVA geführte Gefangenenkonto oder an einen externen Empfänger überwiesen werden.

Besuchsdurchführung via Skype ab dem 01.04.2022

 

Die JVA Waldeck bietet Straf- und Untersuchungsgefangen zur Aufrechterhaltung und Förderung von sozialen Kontakten die Möglichkeit von „Besuchen“ per Bildschirm.

Mit der Verwendung der Videotelefonie via „Skype“ wird die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme ohne 3G-Regel und ohne Fahrzeiten angeboten.

Aufgrund der begrenzten Kapazitäten sind vorrangig Gefangene zugelassen, bei denen persönliche Besuche z. B. aufgrund der räumlichen Entfernung, des gesundheitlichen Zustandes der Besucher oder der finanziellen Situation der Besucher nicht durchführbar sind.

 

Nachfolgende Regelungen sind für Nutzung und den Gebrauch zu beachten:

 

Technische Voraussetzung für Besucher

 

funktionsfähiger Internetanschluss

funktionsfähiges Gerät ( PC, Tablet, Mobiltelefon) mit installierter Skype – Software

eingerichtetes Skype Nutzerkonto

 

Besuchsdauer/Haftung

 

maximal bis zu 120 min.im Monat mit Anrechnung auf das bestehende

Stundenkontingent bei Erfüllung aller Vorrausetzungen und entsprechender

Verfügbarkeit bei max.3 Besuchern pro Skype

für Beschädigungen an den technischen Einrichtungen im Skype Raum haftet der

Gefangene  

 

Prüfung und Zulassung

 

Antragstellung durch den Gefangenen mit den Zugangsdaten für das Skype Nutzerkonto

und den vollständigen Vor und Zunamen der Sozialkontakte beim Erstantrag

schriftliche Einverständniserklärung des „ Besuchers“ zum Skype- Besuch

 

Terminvergabe/Durchführung

 

erfolgt durch die Besuchsabteilung ( telefonisch oder per Mail )

zum vereinbarten Zeitpunkt stellt die Besuchsabteilung die Verbindung zum angegebenen

Nutzerkonto her und der Angerufene weist sich durch ein Ausweisdokument aus

die Verbindung wird bei Gefährdung der Anstaltsordnung oder einem nicht genehmigten

Nutzerwechsel unterbrochen

 

Für Untersuchungsgefangene mit verfahrenssichernden Maßnahmen: (Kein Skype !!)

 

Für Untersuchungs – und Strafgefangene

 

Montag – Donnerstag                        09.30 Uhr bis 11.30 Uhr

(nach Absprache im Einzelfall )         13.00 Uhr bis 15.00 Uhr                                          

 

Sonnabend ( 2-mal im Monat )          08.00 Uhr bis 10.00 Uhr

10.30 Uhr bis 12.30 Uhr

 

Freitags/Feiertage                              nur Behördenbesuch/kein Besuch

Häufig gestellte Fragen

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Interessantes und Wissenswertes

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Ehrenamt

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Ehrenamt in der JVA Waldeck

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Informationen für Besucher

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Ausführliche Informationen für Besucher und Angehörige

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Justizministerium M-V

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