Informationen für Besucher
Stand 18.12.23
Besuchstermine in 2024
Jeder Strafgefangene hat die Möglichkeit, Besuch von Angehörigen oder Bekannten zu empfangen. Modalitäten und Termine hierzu können in der Besuchsabteilung der JVA Waldeck erfragt werden.
Telefon: 038208-67 254
Für Untersuchungsgefangene mit verfahrenssichernden Maßnahmen:
Montag - Donnerstag 08.00 Uhr bis 09.00 Uhr
Für Untersuchungs –und Strafgefangene
Montag – Donnerstag 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag (2x im Monat) 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitags: nur Behördenbesuch
Feiertage: Kein Besuch
Sonnabend (2x im Monat) 08.00 bis 10.00 und 10.30-12.30 Uhr
Samstage 2024: Donnerstage 2024:
Januar: 06.01. / 20.01. 11.01. / 25.01.
Februar: 03.02. / 17.02. 08.02. / 22.02.
März: 02.03. / 16.03. 07.03. / 21.03.
April: 06.04. / 20.04. 11.04. / 25.04.
Mai: 04.05. / 25.05. 16.05. / 30.05.
Juni: 08.06. / 22.06. 13.06. / 27.06.
Juli: 06.07. / 20.07. 11.07. / 25.07.
August: 10.08. / 31.08. 01.08. /22.08.
September: 14.09. / 28.09. 05.09. / 19.09
Oktober: 12.10. / 26.10. 10.10. / 24.10.
November: 09.11. / 23.11. 14.11. / 28.11.
Dezember: 07.12. / 14.12 05.12. /19.12.
Ebenso dürfen Untersuchungsgefangene Besuch erhalten, soweit eine verfahrenssichernde Anordnung des Gerichts dem nicht entgegensteht. Auch hier geben Ihnen die Mitarbeiter der Besuchsabteilung gerne Auskunft.
Für alle Gefangenen beträgt die Gesamtdauer des Besuches mindestens 2 Stunden im Monat. Bei Besuchen von Kindern unter 14 Jahren in Begleitung von Erziehungsberechtigten kann sich die Gesamtdauer um weitere zwei Stunden erhöhen. Im Rahmen der durch die Anstalt geregelten Besuchszeiten kann einzelner Besuch bis zur Dauer von vier Stunden gewährt werden.
Die Besuche werden optisch überwacht.
Geld
Bareinzahlungen sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Lediglich Einzahlungen zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen sind - auch außerhalb der Geschäftszeiten - möglich.
Geschäftszeiten der Zahlstelle: | |
Montag – Donnerstag | 09:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Freitag | 09:00 Uhr – 14:00 Uhr |
Angehörige können für den Gefangenen Geld überweisen:
Empfänger: | JVA Waldeck, Name, Vorname des Gefangenen |
IBAN: | DE26 1300 0000 0014 0015 18 |
BIC: | MARKDEF1130 |
Verwendungszweck: | 365 196 0002 931, Name, Vorname des Gefangenen |
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
Bei Überweisung ist darauf zu achten, dass alle Angaben auf dem Überweisungsträger gut lesbar sind.
Im Feld „Verwendungszweck“ des Überweisungsträgers muss stets zuerst das Kassenzeichen der JVA Waldeck - 365 196 000 29 31 - angegeben sein und erst danach der Familien- und Vorname.
Zweckgebundene Einzahlungen sind nach § 60 StVollzG M-V nur für Maßnahmen der Eingliederung (z. B. Kosten der Gesundheitsfürsorge oder Kosten für Aus- und Fortbildung) sowie für Maßnahmen der Pflege sozialer Beziehungen (z. B. Telefonkosten, Kauf von Briefmarken und Schreibmaterialien, Fahrtkosten anlässlich von Lockerungen) möglich.
Mit einem solchen Zweck eingezahlte Gelder dürfen ausschließlich für den angegebenen Zweck verwendet werden. Der Anspruch auf Auszahlung ist nicht übertragbar.
Eigengeldeinzahlungen ohne Zweckbindung bzw. ohne Anerkennung des Einzahlungs-zweckes unterliegen nach dem Landesstrafvollzugsgesetz M-V nicht dem Pfändungsschutz. Dies hat zur Folge, dass dieses Eigengeld bei Vorlage einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme an den Gläubiger abzuführen ist. Dies gilt auch für Einzahlungen für den Anstaltseinkauf!
In Zweifelsfällen fragen Sie bitte vor der Einzahlung beim zuständigen Vollzugsabteilungsleiter oder Sachbearbeiter in der JVA nach.
Ausnahme:
Strafgefangenen, die über Eigengeld verfügen und keine Vergütung (z. B. Arbeitsentgelt) erhalten, wird aus dem vorhandenen Eigengeld ein angemessenes Hausgeld für den Einkauf festgesetzt. Das festgesetzte angemessene Hausgeld ist unpfändbar.
Bei Untersuchungsgefangenen gilt ein monatlicher Pfändungsfreibetrag vom Eigengeld in Höhe von 20 % des Sozialhilferegelsatzes für einen Haushaltsvorstand.
Schriftverkehr und Telefonate
Die Gefangenen können grundsätzlich Post erhalten und versenden. Der Schriftwechsel von Strafgefangenen und Untersuchungsgefangenen wird auf verbotene Gegenstände überprüft. Bei Untersuchungsgefangenen kann aufgrund verfahrenssichernder Anordnungen des Gerichts eine Textkontrolle erfolgen. Diese ist im Einzelfall auch bei Strafgefangenen auf Anordnung des Anstaltsleiters möglich, wenn dies aus Gründen der Sicherheit oder zur Abwendung einer schwerwiegenden Störung der Anstalt erforderlich ist. Der Schriftwechsel der Straf- und Untersuchungsgefangenen mit ihrem Verteidiger wird nicht überwacht.
Ebenso können die Gefangenen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Telefonate führen. Eine inhaltliche Kontrolle in Form einer akustischen Überwachung ist ähnlich wie beim Schriftwechsel im Einzelfall möglich.
Die Straf- und Untersuchungsgefangenen haben die Möglichkeit, ein Telefonkonto auf Guthabenbasis der Firma „Telio Communications GmbH“ in der JVA einzurichten. Bei der Eröffnung eines solchen Kontos stehen fünf Freiminuten zur Verfügung, die vorrangig zur ersten Kontaktaufnahme mit den Angehörigen dienen sollen, um z. B. die finanzielle Unterstützung zur weiteren Guthabenaufladung zu erbitten.
Dafür können nicht nur Gelder von extern auf das bei der JVA geführte Gefangenengeldkonto überwiesen werden, die der Inhaftierte dann durch die JVA auf das Telefonkonto transferieren lassen kann. Für die Angehörigen besteht auch die Möglichkeit, selbst von extern über die Internetseite der Firma Telio direkt das Guthaben auf dem Telefonkonto aufzuladen. Das spart Zeit und Arbeitsaufwand für die JVA und den Gefangenen.
Das Telefonkonto kann jederzeit aufgelöst werden und nicht verbrauchtes Restguthaben entweder auf das bei der JVA geführte Gefangenenkonto oder an einen externen Empfänger überwiesen werden.
Besuchsdurchführung via Skype ab dem 01.04.2022
Die JVA Waldeck bietet Straf- und Untersuchungsgefangen zur Aufrechterhaltung und Förderung von sozialen Kontakten die Möglichkeit von „Besuchen“ per Bildschirm.
Mit der Verwendung der Videotelefonie via „Skype“ wird die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme ohne 3G-Regel und ohne Fahrzeiten angeboten.
Aufgrund der begrenzten Kapazitäten sind vorrangig Gefangene zugelassen, bei denen persönliche Besuche z. B. aufgrund der räumlichen Entfernung, des gesundheitlichen Zustandes der Besucher oder der finanziellen Situation der Besucher nicht durchführbar sind.
Nachfolgende Regelungen sind für Nutzung und den Gebrauch zu beachten:
Technische Voraussetzung für Besucher
funktionsfähiger Internetanschluss
funktionsfähiges Gerät ( PC, Tablet, Mobiltelefon) mit installierter Skype – Software
eingerichtetes Skype Nutzerkonto
Besuchsdauer/Haftung
maximal bis zu 120 min.im Monat mit Anrechnung auf das bestehende
Stundenkontingent bei Erfüllung aller Vorrausetzungen und entsprechender
Verfügbarkeit bei max.3 Besuchern pro Skype
für Beschädigungen an den technischen Einrichtungen im Skype Raum haftet der
Gefangene
Prüfung und Zulassung
Antragstellung durch den Gefangenen mit den Zugangsdaten für das Skype Nutzerkonto
und den vollständigen Vor und Zunamen der Sozialkontakte beim Erstantrag
schriftliche Einverständniserklärung des „ Besuchers“ zum Skype- Besuch
Terminvergabe/Durchführung
erfolgt durch die Besuchsabteilung ( telefonisch oder per Mail )
zum vereinbarten Zeitpunkt stellt die Besuchsabteilung die Verbindung zum angegebenen
Nutzerkonto her und der Angerufene weist sich durch ein Ausweisdokument aus
die Verbindung wird bei Gefährdung der Anstaltsordnung oder einem nicht genehmigten
Nutzerwechsel unterbrochen
Für Untersuchungsgefangene mit verfahrenssichernden Maßnahmen: (Kein Skype !!)
Für Untersuchungs – und Strafgefangene
Montag – Donnerstag 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr
(nach Absprache im Einzelfall ) 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Sonnabend ( 2-mal im Monat ) 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr
10.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Freitags/Feiertage nur Behördenbesuch/kein Besuch