Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.justiz-in-mv.de.
Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, diese Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V
Nicht-Text-Inhalt
Für eine oder mehrere Grafiken wird der Dateiname als Alternativtext verwendet. Die Bedeutung oder Funktion des Bildes wird durch den Dateinamen nicht erläutert.
Untertitel (aufgezeichnet)
Ein oder mehrere Videos weisen keine bereitgestellten Untertitel auf.
Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet)
Ein oder mehrere Videos weisen für ihre visuellen Inhalte keine Medienalternative auf.
Audiodeskription (aufgezeichnet)
Für ein oder mehrere Videos wird keine Audiodeskription angeboten.
Info und Beziehung
- Überschriften sind nicht vollständig strukturiert. Eine oder mehrere Überschriftenebenen fehlen.
- Die Website enthält eine oder mehrere „leere“ Überschriften (Überschriften-Tags ohne Text).
- Ein oder mehrere für assistive Technologien ausgezeichnete Elemente weisen keine Inhalte auf, die der semantischen Rolle des Elementes entsprechen.
- Einem oder mehreren Tabellenköpfen sind keine Datenzellen zugewiesen.
Benutzung von Farbe
Eine oder mehrere Verlinkungen sind im umgebenden Text nicht eindeutig identifizierbar. Das kann den Normal-, Hover- oder Fokuszustand der Verlinkung betreffen.
Kontrast (Minimum)
Ein oder mehrere Elemente im Kontrastmodus erfüllen nicht die Mindestanforderungen an den Farbkontrast.
Automatischer Umbruch (Reflow)
Der Seitenzoom ist eingeschränkt. Das Element viewport auf dieser Website verhindert, dass Benutzer den Textinhalt vergrößern oder skalieren können.
Linkzweck (im Kontext)
- Eine oder mehrere Verlinkungen weisen keinen Alternativtext auf.
- Zwei oder mehrere Verlinkungen im selben Kontext haben genau den gleichen Linktext, obwohl sie auf unterschiedliche Seiten verweisen.
Name, Rolle, Wert
Ein oder mehrere iframe-Elemente weisen keinen Alternativtext auf, der die Funktion des iframes zusammenfasst.
Leichte Sprache sollte angeboten werden
Grundlegende Informationen der Website sind für hörgeschädigte sowie kognitiv beeinträchtigte Nutzer nicht über Leichte Sprache wahrnehmbar.
Gebärdensprachvideos sollten vorhanden sein
Grundlegende Informationen der Webseite sind für hörgeschädigte Nutzer nicht über ein Gebärdensprachvideo wahrnehmbar.
Nicht-Web-Dokumente (downloadbare Dateien)
- Ein oder mehrere PDF-Dokumente haben keine Lesezeichen.
- Ein oder mehrere PDF-Dokumente weisen eine nicht korrekte Überschriftenhierarchie auf.
- Ein oder mehrere Tabellen in PDF-Dokumenten besitzen keine für assistive Technologien lesbare Tabellenüberschrift.
- Ein oder mehrere PDF-Dokumente enthalten Inhalt, der für assistive Technologien nicht ausgezeichnet (getaggt) ist.
- Einem oder mehreren PDF-Dokumenten fehlt die Definition der Sprache.
- Ein oder mehrere PDF-Dokumente haben keinen für assistive Technologien lesbaren Titel.
- Ein oder mehrere PDF-Dokumente haben keine für assistive Technologien wahrnehmbaren Überschriften.
- Eine oder mehrere Grafiken in PDF-Dokumente besitzen keinen Alternativtext.
Unverhältnismäßige Belastung
Für alle genannten Barrieren wird eine unverhältnismäßige Belastung vorübergehend geltend gemacht. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des 2. ÄndG zum LBGG M-V war die Webseite bereits im Betrieb. Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, die identifizierten Barrieren sukzessive abzubauen und hat entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02.11.2021 erstellt.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit basiert auf einer automatisierten, toolbasierten Prüfung. Zum Zeitpunkt der Erstellung liegt kein abschließender Konformitätstest vor.
Die Erklärung wurde zuletzt am 02.11.2021 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.
Kontakt
Durchsetzungsverfahren
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
- Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
- Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde.
Ihre Beschwerde können Sie auf folgenden Wegen melden. Bitte teilen Sie uns dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.
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Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.