20.03.2013
36. Sitzung des Landtages am 20. März 2013 - TOP 3 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz) – Drs. 6/1620 – 1. Lesung
Ich bin diese Woche gefragt worden:
„Wie, erst 1. Lesung? Das müsste doch schon mindestens die 3. Lesung zum Gerichtsstrukturgesetz sein!“
Den Eindruck kann man natürlich haben, denn wir tauschen nun seit genau einem Jahr Argumente für und gegen eine Neuordnung der Gerichte aus. Und das ist auch gut so. Argumente sind wichtig. Sie müssen gehört und sie müssen abgewogen werden. Sie sind wichtig, um zu einer Entscheidung zu gelangen. Und zu einer Entscheidung müssen Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, am Ende des Diskussionsprozesses kommen.
Ich finde es gut und richtig, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Gerichtsstrukturreform in der Öffentlichkeit so breit diskutiert wurde und wird. Selbst hier im Landtag stand das Reformvorhaben in diesem einen Jahr bereits 6 Mal auf der Tagesordnung. Vom Leitbild bis zum Gesetzentwurf ist jeder Zwischenschritt diskutiert und hinterfragt worden. Jedes Argument, ob dafür oder dagegen, wurde genau durchleuchtet. Es scheint alles gesagt zu sein. Trotzdem diskutieren wir weiter. Denn das Vorhaben ist wichtig. Es geht schließlich um die Zukunftsfähigkeit der Justiz in unserem Land.
Die erste Frage, die dabei zu beantworten ist, lautet: Warum überhaupt eine Gerichtsstrukturreform? Diese Frage, meine sehr geehrten Damen und Herren, will ich Ihnen heute erneut beantworten. Ich werde Ihnen noch einmal darlegen, weshalb wir nicht abwarten dürfen. Sie alle wissen, unser Land befindet sich in einer weit reichenden Umbruchphase. Davon sind alle gesellschaftlichen Bereiche betroffen. Das kann man gut finden oder nicht. Nur eines kann man nicht: die Augen davor verschließen. Wenn Sie den Demographie-Bericht der Landesregierung vom Januar 2011 gelesen haben, dann sollte Ihnen eines deutlich geworden sein: Es ist nach wie vor Aufgabe der Landesregierung, aber auch Ihre Aufgabe, die Infrastruktur unseres Landes zukunftsfähig zu gestalten. Die Prognose der demografischen Entwicklung stellt uns alle, und das nicht erst seit heute, vor gewaltige Herausforderungen.
In den vergangenen Jahren hat es bereits viele, zum Teil schmerzliche Einschnitte gegeben: z.B. in der Schullandschaft, bei der Polizei, oder bei den kommunalen Strukturen. Und natürlich muss sich auch die Justiz den neuen Zeiten anpassen. Auch die Justiz muss auf ein langfristig tragfähiges Fundament gestellt werden. Ein Fundament, auf das auch nächste Generationen aufbauen können. Da kann es doch für niemanden überraschend gewesen sein, dass sich das Thema Gerichtsstruktur im Koalitionsvertrag der Landesregierung wiederfindet. Denn das zeigt, dass die Koalition in unserem Land nicht rückwärtsgerichtet agiert, sondern die Zukunft fest im Blick hat.
Kernanliegen der Reform ist es also, dass unsere Gerichte nicht nur heute, sondern auch noch morgen und übermorgen effizient, bedarfsgerecht und in hoher Qualität arbeiten können. Dafür muss die Landesregierung sorgen und dafür wird sie auch sorgen. Wir können nicht einfach abwarten und die Hände in den Schoß legen. Das wäre rückwärtsgewandte Politik, die Ihnen, meine Damen und Herren von den Linken, vielleicht gefällt. Aber bedenken Sie, im Rückspiegel kann man die Zukunft nun mal nicht sehen.
Der Handlungsbedarf liegt auf der Hand. Er lässt sich weder kleinreden noch leugnen. Bedenken Sie, in 20 Jahren werden in unserem Land fast 200.000 Menschen weniger leben als heute. Davon sind manche Regionen stärker betroffen als andere. Und diese Entwicklung werden auch die Gerichte spüren. Dort werden die Eingangszahlen tendenziell weiter zurückgehen. Das ist der eine Faktor. Ein anderer Faktor ist, dass die Finanzmittel, die zur Erfüllung aller Aufgaben in unserem Land zur Verfügung stehen, weiter zurückgehen. Darauf müssen wir uns alle einstellen. Da gibt es keine Ausnahme, auch nicht für die Justiz. Das bedeutet, dass wir uns auch personell optimal aufstellen müssen. Denn wir werden im Jahr 2020 nicht mehr den gleichen Personalbestand wie heute haben. In Zeiten knapper Ressourcen bedeutet aber jede Richter- oder Rechtspflegerstelle, die an einer Stelle zu viel ist, eine Lücke an einer anderen Stelle. Und das können wir uns schlicht nicht mehr leisten.
Ich frage Sie: Wie soll in kleinen Einheiten künftig die Vertretung geregelt werden, wenn keiner mehr da ist, der noch vertreten kann? Wie soll eine sinnvolle Spezialisierung möglich sein? In unserer immer komplexer werdenden Welt werden auch die Rechtsfragen immer komplexer. Nicht ohne Grund spezialisieren sich auch die Anwälte. Sollten da die Richter nicht mithalten können? Und ohne fachlichen Austausch miteinander geht heute gar nichts mehr. Führen Sie sich doch mal die amtsrichterlichen Tätigkeiten vor Augen: Mietsachen, Vertragssachen, Familiensachen, Strafsachen, Nachlasssachen, Zwangsvollstreckungssachen oder Betreuungssachen. Und das sind noch nicht alle. Bei dieser Vielfalt ist es ausgeschlossen, dass ein Amtsrichter dies alles gleichermaßen gut abdeckt.
Nach dieser Bestandsaufnahme muss jedem, dem die Justiz in diesem Land etwas bedeutet, klar sein, dass gehandelt werden muss. Ein „einfach weiter so“ können und dürfen wir uns angesichts der prognostizierten Entwicklung nicht leisten. Ich habe großes Verständnis dafür, dass diese Entwicklung bei einigen auch Ängste auslöst. Aber wir können uns auch nicht aus Angst vor einer ungewissen Zukunft an die bekannte Vergangenheit klammern. Das bringt uns nicht weiter. Klar ist, dass Veränderungen an der einen oder anderen Stelle auch mit Einschnitten verbunden sind. Es ist auch richtig, dass es an der einen oder anderen Stelle wehtun wird. Deswegen habe ich auch Verständnis dafür, dass einige die notwendigen Reformmaßnahmen gern noch aufschieben würden. Wann aber, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ist der richtige Moment anzufangen? Dürfen wir erst dann beginnen, wenn bereits das erste Gericht die weiße Fahne hisst? Vielleicht ist es ja so wie mit dem kleinen Loch im Zahn: Man weiß, das Loch muss weg, und zwar möglichst schnell. Man weiß auch, dass es wehtun wird. Sie wollen aber auch in Zukunft weiter kraftvoll zubeißen. Deshalb gehen Sie zum Zahnarzt und lassen sich behandeln. Oder gehören Sie zu denen, die aus lauter Angst den Zahnarzt meiden und dafür in Kauf nehmen, dass der Zahn dann fault, den einen oder anderen Zahn dann noch in Mitleidenschaft zieht und anschließend ganz herausfällt? Die Landesregierung gehört jedenfalls nicht dazu. Deshalb wird sie es auch bei der Gerichtsstruktur in unserem Land nicht soweit kommen lassen.
Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes haben wir einen neuen Weg eingeschlagen. Wir haben das Vorhaben von Anfang an als offenen Prozess gestaltet. Wir haben schon sehr früh uns weit vor den sonst üblichen Beteiligungsschritten mit den Beteiligten diskutiert. Wir haben ein Internet-Forum eingerichtet. Dort hatten alle die Möglichkeit, mit uns in den Dialog zu treten. Wir haben die Möglichkeit eröffnet, Fragen zu stellen. Wir haben diese Fragen beantwortet. Nur ganz nebenbei: Ich freue mich, dass Sie, meine sehr geehrten Abgeordneten von Bündnis90/DIE GRÜNEN, die Idee, sich über das Internet an der Entstehung eines Gesetzentwurfes zu beteiligen, nun auch aufgegriffen haben. Die Hinweise und Anregungen, die wir erhalten haben, haben wir geprüft und abgewogen – sowohl zu den Fragen - welche Auswirkungen die Reform auf die Funktionsfähigkeit und Qualität der Justiz haben könnte - welche sie auf die Rechtsuchenden hat - als auch zur finanzwirtschaftlichen Seite.
Eine im Laufe des Diskussionsprozesses immer wieder erhobene Forderung ist die nach einem sogenannten Expertengremium. Wen oder was meine Sie eigentlich damit? Man könnte fast den Eindruck haben, dass Sie glauben, hier wären Leute tätig gewesen, die von Justiz nichts verstehen. Ich wiederhole noch einmal: An der Gesetzesreform haben vor allem Richterinnen und Richter gearbeitet, die entweder an das Justizministerium extra dafür abgeordnet wurden oder die mittlerweile an das Justizministerium versetzt wurden. Auch ehemalige Amtsrichter. Die Mitarbeiter des Betriebes für Bau- und Liegenschaften sind Profis auf dem Gebiet Bau, Bauunterhaltung und Betrieb. Die Planungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen erfolgten in enger Zusammenarbeit mit diesen Experten. Ich frage Sie: Welches zusätzliche Wissen kann ein Experte denn noch haben? Geben Sie es doch zu, meine Damen und Herren von der Opposition, Sie rufen doch nur deshalb nach einem Expertengremium, weil Ihnen die Schlussfolgerungen nicht passen, die wir aus den Umfragen und Beteiligungen gezogen haben. Oder ist es vielleicht nur eine Verzögerungstaktik? Wie soll es nun in Zukunft aussehen? Die Landesregierung ist fest davon überzeugt, dass der jetzt vorliegende Gesetzentwurf eine gute Grundlage ist, um unsere Justiz fit für die Zukunft zu machen.
Auch wenn die Fraktion DIE LINKE noch weiter beharrlich behauptet, die Justiz ziehe sich aus der Fläche zurück. Richtig wird dieser Vorwurf dadurch noch lange nicht. Bezogen auf die Amtsgerichte werden wir nach unserem Entwurf noch 16 Standorte im Land haben, an denen amtsgerichtliche Aufgaben wahrgenommen werden. 10 Haupt- und 6 Zweigstellen. Durch die Zweigstellenregelung ist zum eine gewährleistet, dass für den Vertretungsfall innerhalb dieses Gerichtsbezirks schnell und unkompliziert Abhilfe geschaffen werden kann. Ein weiterer Vorteil der Zweigstellenregelung ist, dass die Rechtsbereiche, die einen stärkeren Kontakt zum Bürger erfordern, auch weiterhin vor Ort bleiben. Das ist Bürgerfreundlichkeit. Von einem unangemessenen, erschwerten Zugang zu den Gerichten kann also keine Rede sein. Im Gegenteil: In einigen Bezirken werden sich die Wege für den Bürger zu seinem Amtsgericht sogar verkürzen. Im Übrigen: Es gibt keine Maximalentfernung zwischen Bürger und Gericht, die nicht überschritten werden darf. Das können Sie in der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011 zum Kreisstrukturgesetz nachlesen. Und noch eines: Es gibt in Zukunft 16 Orte mit amtsgerichtlicher Tätigkeit, aber weiterhin nur 4 Sozialgerichte im Land. An den Sozialgerichten werden Sozialleistungen, Renten- oder Krankenkassenangelegenheiten oder Hartz-4-Sachen verhandelt. Diese Kläger haben noch nie behauptet, ihre Ansprüche wegen der weiten Wege nicht geltend machen zu können.
Der jetzt zur Beratung vorliegende Gesetzentwurf gewährleistet, dass die Bürger das für sie zuständige Amtsgericht in angemessener Zeit erreichen können. Ich will aber die Gelegenheit nutzen, mit einem weiteren Argument aufzuräumen, dass immer wieder vorgetragen wird. Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, führen ja so gerne Baden-Württemberg als leuchtendes Beispiel an. Dort gäbe es ja so viele kleine Amtsgerichte. Und das würde ja alles so toll funktionieren. Aber haben Sie auch mal genauer hingeschaut? Haben Sie sich mal angeschaut, wie dort die Zuständigkeiten verteilt sind? Wahrscheinlich nicht. Da ist z.B. das Amtsgericht Ettenheim im Schwarzwald. Das ist erstinstanzliches Gericht in Zivil- und Strafsachen und Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Für Familien- und Schöffengerichtssachen ist das Amtsgericht Emmendingen zuständig – 28 km weit weg. Jugendschöffensachen sind beim Amtsgericht in Freiburg konzentriert. Freiburg ist von Ettenheim übrigens 43 km entfernt. Und für Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen ist das Amtsgericht Lahr zuständig, während zentrales Mahngericht das Amtsgericht Stuttgart ist. Der Ettenheimer muss also unter 5 verschiedenen Amtsgerichten das finden, das für ihn je nach Rechtsproblem zuständig ist. Die Liste mit Beispielen lässt sich beliebig fortsetzen.
Es gibt Amtsgerichte in Baden-Württemberg mit viel kleineren Zuständigkeitsbereichen, als für Zweigstellen, die wir zukünftig gesetzlich verankern wollen. Und auch wenn nicht nur Sie von der Fraktion DIE LINKE, sondern auch der eine oder andere Rechtsanwalt oder Richter, noch so oft behaupten, Zweigstellen seien Augenwischerei und würden über kurz oder lang geschlossen werden – das stimmt einfach nicht. Gesetze kann nur der Landtag ändern. Nach Ihrer Logik wäre ja jede Gesetzesregelung ein Sterben auf Raten. Das ist polemische und fatale Angstmacherei und sonst nichts. Auch Ihr Vergleich mit der Reform von 1998 hinkt. Damals wurden die Zweigstellen gerade mit dem Ziel errichtet, sie zu gegebener Zeit zu schließen. Das war auch von Anfang an für alle klar. Und deshalb wurde ihr Bestand auch nicht gesetzlich geregelt. Unser Ansatz ist aber heute ein ganz anderer. Die jetzt vorgesehenen Zweigstellen sollen und werden auf Dauer erhalten bleiben.
Nun frage ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, was ist wichtiger für die Rechtsuchenden in unserem Land? Ist es das Gerichtsgebäude vor Ort, an dem ein Schild an der Tür hängt: „Wegen Krankheit bis auf Weiteres geschlossen“? Nein, die Bürger in unserem Land erwarten, dass die Gerichte funktionieren. Sie erwarten, dass die Gerichte ihrer Aufgabe, Recht zu sprechen, in guter Qualität und vor allem zeitnah nachkommen können. Eine funktionierende Justiz ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Die Zukunft unserer Justiz liegt jetzt auch in Ihren Händen. Deshalb appelliere ich an Sie alle: Es geht nicht um Nostalgie. Es geht um die Zukunft. Lassen Sie die Rechtsuchenden von morgen nicht vor verschlossener Tür stehen. Stellen Sie die Weichen für die Zukunft.
20.03.2013
In ihrer Einbringungsrede zum Gesetzentwurf für eine neue Gerichtsstruktur sagte Justizministerin Uta-Maria Kuder im Landtag: „16 Standorte gesetzlich verankert“
„Wir haben viel diskutiert. Ein Jahr lang wurden Argumente ausgetauscht ehe der Gesetzentwurf heute in den Landtag eingebracht worden ist. Das ist gelebte Demokratie“, so Justizministerin Kuder.
„Ziel der Gerichtsstrukturreform ist es, dass die Justiz auch künftig handlungsfähig bleibt und die Qualität von heute halten kann. Die 21 Amtsgerichte werden ihre Arbeit an 16 Standorten konzentrieren. Zu kleine eigenständige Amtsgerichte können sich aufgrund ihrer Größe zudem nicht spezialisieren“, so die Ministerin.
„Sechs Zweigstellen werden gesetzlich verankert. Wer dennoch behauptet, dass eine Zweigstelle schnell aufgelöst werden könne, handelt grob fahrlässig. Gesetze werden nicht nach Lust und Laune verändert. Darüber hinaus werden die Zweigstellen in Anklam, Bergen, Demmin, Grevesmühlen, Neustrelitz und Parchim die Bürgernähe für die Bereiche der Justiz absichern, die einen stärkeren Kontakt der Bürger erfordern“, so Justizministerin Kuder.
„Es gibt in Zukunft 16 Orte mit amtsgerichtlicher Tätigkeit, aber weiterhin nur vier Sozialgerichte im Land. Kläger an den Sozialgerichten zählen finanziell oft zu den Ärmeren, haben aber stets ihren Anspruch auf Sozialleistungen, Rente oder Hartz IV trotz der Wege geltend machen können. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf gewährleistet, dass jeder das für ihn zuständige Amtsgericht innerhalb angemessener Zeit erreichen kann. Wir müssen heute die Weichen für morgen stellen. Der demographische Wandel lässt sich kaum aufhalten. Darum können wir nicht alles so lassen, wie es ist“, so die Ministerin im Landtag.
26.02.2013
Der Entwurf zum Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz wird dem Landtag zugeleitet. 10 Amtsgerichte mit 6 Zweigstellen sichern zukunftsfähige Qualität der Justiz
„Die Gerichtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern wird auf feste Beine gestellt, um dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen. Zehn Amtsgerichte und sechs Zweigstellen werden künftig sicherstellen, dass die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern in gewohnt hoher Qualität auch wirkungsvoll arbeiten kann, wenn die Rahmenbedingungen sich im Gegensatz zu heute geändert haben. Das Kabinett hat heute der Vorlage zugestimmt“, sagte Justizministerin Kuder.
Information:
Mit der Reform sollen insgesamt fast 34 Millionen Euro über 25 Jahre gerechnet eingespart werden. Die Arbeit der heute 21 Amtsgerichte wird in Zukunft an 16 Standorten gebündelt. Hauptstandorte bleiben: Greifswald, Güstrow, Ludwigslust, Neubrandenburg, Pasewalk, Rostock, Schwerin, Stralsund, Waren und Wismar. In Anklam, Bergen, Demmin, Grevesmühlen, Neustrelitz und Parchim bleibt je eine Zweigstelle, die gesetzlich verankert wird. Das Gesetz soll im Oktober 2014 in Kraft treten und im Wesentlichen Ende 2015 umgesetzt sein.
12.02.2013
Der Entwurf zum Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz wurde der Staatskanzlei zugeleitet. Künftig bündeln 10 Amtsgerichte mit 6 Zweigstellen die Aufgaben
„Mit künftig zehn Amtsgerichten und sechs Zweigstellen wird die Justiz auf den demografischen Wandel eingestellt. Damit wird der Koalitionsvertrag umgesetzt. Ziel ist es, dass die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern auch noch unter sich wandelnden Rahmenbedingungen wirkungsvoll arbeiten kann. Das ist auch Konsens eines breiten Diskussionsprozesses auf dem Weg zu dem Gesetzentwurf, der der Staatskanzlei nun vorliegt. Im Entwurf geht es nicht um Nostalgie, sondern um Qualitätssicherung in der Zukunft. Darum muss in der Gegenwart gehandelt werden“, so Justizministerin Kuder.
„Wir haben die Anhörung mit der Zustimmung und der Kritik von Verbänden und Vereinen sorgfältig ausgewertet. Ich danke allen, die im Diskussionsprozess konstruktiv mithalfen, den Entwurf zu präzisieren. Der Zeitplan wurde gestrafft. Die Gerichtsstrukturreform soll im Oktober 2014 in Kraft treten und im Wesentlichen bis Ende 2015 umgesetzt werden. Auch wurden Investitionen, Nachnutzungen und Einsparungen mehrfach gegeneinander abgewogen. Ein Ergebnis davon war der Erhalt des Standortes Demmin als Zweigstelle, nachdem im Januar 2013 mitgeteilt wurde, dass die Polizei nicht in den Neubau einziehen wird. Mit der Reform werden insgesamt fast 34 Millionen Euro über 25 Jahre gerechnet eingespart“, sagte die Ministerin.
„Statt an bisher 21 Standorten wird die Arbeit künftig in 16 Städten gebündelt. Hauptstandorte bleiben: Greifswald, Güstrow, Ludwigslust, Neubrandenburg, Pasewalk, Rostock, Schwerin, Stralsund, Waren und Wismar. In Anklam, Bergen, Demmin, Grevesmühlen, Neustrelitz und Parchim bleibt je eine Zweigstelle, die gesetzlich verankert wird“, so Justizministerin Uta-Maria Kuder abschließend.


